Ver­kehrs­re­ge­lun­gen zum Bay­reu­ther Pfingstmarkt

Von Sams­tag, 12. Mai, bis Diens­tag, 15. Mai, fin­det auf dem Stadt­parkett der Pfingst­markt statt. Dazu wird die Fuß­gän­ger­zo­ne Maxi­mi­li­an­stra­ße bereits ab Frei­tag, 11. Mai, ab 10.30 Uhr, ab Höhe Kirch­gas­se bis zum Mühltürlein/​Hohenzollernring gesperrt. Die Zufahrt zu den Pri­vat­stell­plät­zen in der Frau­en­gas­se ist frei. Das Rad­fah­ren im Markt­ge­län­de ist ver­bo­ten. Die Poli­zei wird die­ses Ver­bot über­wa­chen. Im Zeit­raum der Sper­re ist Lie­fer­ver­kehr nur ein­ge­schränkt mög­lich. Er muss grund­sätz­lich über die Lade­zo­nen am Ran­de der Fuß­gän­ger­zo­nen abge­wickelt wer­den. Im Übri­gen besteht die Mög­lich­keit werk­tags von 19 Uhr abends bis 10 Uhr früh über die Kanz­lei­stra­ße, Maxi­mi­li­an­stra­ße anzu­fah­ren. Die Abfahrt erfolgt aus­schließ­lich über die Sophien­stra­ße. Eine Durch­fahrt Rich­tung Mühl­tür­lein ist ver­bo­ten. Alle Lie­fe­ran­ten wer­den um Rück­sicht­nah­me gebe­ten. Die Fahr­gas­sen müs­sen frei blei­ben, Wen­de­mög­lich­kei­ten dür­fen nicht zuge­parkt werden.