Pla­nun­gen für Gewer­be­stand­ort an der Bay­reu­ther Tun­nel­stra­ße lie­gen aus

Bebau­ungs­plan­ent­wurf kann ab 7. Mai im Rat­haus sowie online ein­ge­se­hen werden

Beim Stadt­pla­nungs­amt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 7. Mai, der Ent­wurf des Bebau­ungs­plans für einen Gewer­be­stand­ort Tun­nel­stra­ße ein­schließ­lich wei­te­rer umwelt­be­zo­ge­ner Infor­ma­tio­nen öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis 7. Juni im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Online kön­nen sie eben­falls ab 7. Mai auf der städ­ti­schen Home­page www​.bay​reuth​.de (Rubrik Rat­haus, Bür­ger­ser­vice > Pla­nen, Bau­en) abge­ru­fen werden.

Das frag­li­che Are­al zwi­schen dem Bahn­hof und der Tun­nel­stra­ße liegt teil­wei­se brach. Im Bestands­ge­bäu­de an der Tun­nel­stra­ße 15 sind aktu­ell Büros unter­ge­bracht. Außer­dem sind dort unter­ge­ord­ne­te Wohn­nut­zun­gen vor­han­den, die per­spek­ti­visch aus städ­te­bau­li­cher Sicht nicht zu erhal­ten sind, jedoch der­zeit Bestands­schutz genie­ßen. Dar­über hin­aus wer­den Teil­flä­chen als Park­platz genutzt. Der aktu­el­le Flä­chen­nut­zungs­plan der Stadt Bay­reuth sieht dort eine Ver­wer­tung als Gewer­be­flä­che vor. Der Stand­ort eig­net sich aus stadt­pla­ne­ri­scher Sicht auf­grund der ver­kehrs­gün­sti­gen Lage an der Tun­nel­stra­ße und am Haupt­bahn­hof sowie der hete­ro­ge­nen Nut­zungs- und Sied­lungs­struk­tu­ren im wei­te­ren Umfeld für die Ansied­lung von nicht erheb­lich belä­sti­gen­den Gewer­be­be­trie­ben aller Art.

Der aktu­el­le Pla­nungs­stand wur­de im Stadt­rat Ende März behan­delt und gebil­ligt. Die Ver­wal­tung erhielt den Auf­trag, die wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­te vor­zu­neh­men. Der Gel­tungs­be­reich des Bebau­ungs­plan­ent­wur­fes hat eine Grö­ße von cir­ca 0,91 Hektar.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Ver­fü­gung. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist kön­nen Stel­lung­nah­men zur Pla­nung schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.