Auto­auf­bre­cher muss in Haft

Symbolbild Polizei

BAY­REUTH. Ein drei­ster Auto­auf­bre­cher schlug am Mitt­woch­abend im Bay­reu­ther Stadt­ge­biet zu. Poli­zi­sten konn­ten den Tat­ver­däch­ti­gen wenig spä­ter im Rah­men der umge­hend ein­ge­lei­te­ten Fahn­dung fest­neh­men. Nach Ermitt­lun­gen der Kri­po Bay­reuth sitzt der bereits ein­schlä­gig kri­mi­nal­po­li­zei­lich in Erschei­nung getre­te­ne Mann nun in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt ein.

Gegen 18.45 Uhr ging der tat­ver­däch­ti­ge 41-Jäh­ri­ge einen in der Rup­p­recht­stra­ße gepark­ten PKW Renault an und schlug die Fen­ster­schei­be der Fah­rer­sei­te ein. Dadurch ent­stand ein Sach­scha­den in Höhe von rund 300 Euro. Mit einer aus dem Wagen ent­wen­de­ten Geld­bör­se konn­te der Mann uner­kannt entkommen.

Nur kurz dar­auf nut­ze der Tat­ver­däch­ti­ge die kur­ze Abwe­sen­heit der Eigen­tü­me­rin eines PKW Toyo­ta im Johann-Stumpf-Weg und schlug an dem Auto die Schei­be der Bei­fah­rer­sei­te ein. Er rich­te­te damit einen Sach­scha­den in Höhe von etwa 500 Euro an, durch­wühl­te erfolg­los eine Tasche und ergriff dann ohne Beu­te die Flucht.
Im Rah­men der Fahn­dungs­maß­nah­men wur­de der Beschul­dig­te durch Poli­zei­be­am­te aus Peg­nitz und Ein­satz­kräf­te des Ope­ra­ti­ven Ergän­zungs­dien­stes Bay­reuth wenig spä­ter über­prüft. Dabei räum­te der 41-Jäh­ri­ge die bei­den Auto­auf­brü­che ein. Die Beam­ten nah­men ihn vor­läu­fig fest. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen über­nahm die Kri­mi­nal­po­li­zei Bayreuth.

Im Hin­blick auf eine bereits rechts­kräf­tig aus­ge­ur­teil­te Haft­stra­fe in ande­rer Sache lie­fer­ten Poli­zei­be­am­te den Beschul­dig­ten unmit­tel­bar in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt ein. Der anson­sten vor­ge­se­he­ne Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth auf Anord­nung von Unter­su­chungs­haft wegen der Taten vom Mitt­woch war somit nicht mehr notwendig.