Stadt­ver­wal­tung Bay­reuth: Beim The­ma Lärm Rück­sicht auf die Nach­barn nehmen!

Hin­wei­se des Umwelt­am­tes zum Lärm­schutz bei Haus- und Gartenarbeiten

Die Tage wer­den län­ger, die Tem­pe­ra­tu­ren wär­mer und so man­cher Bay­reu­ther nutzt dies, um in Haus und Gar­ten zu wer­keln oder Ver­gnü­gun­gen im Frei­en zu ver­an­stal­ten. Durch den dar­aus ent­ste­hen­den Lärm kön­nen sich Nach­barn gestört oder belä­stigt füh­len. Die Stadt­ver­wal­tung bit­tet daher, Rück­sicht zu neh­men und auf den Lärm­pe­gel zu achten.

Was geht und was nicht, regelt im Ein­zel­nen die soge­nann­te „Lärm­be­kämp­fungs­ver­ord­nung“ der Stadt Bay­reuth. Geräusch­vol­le öffent­li­che und nicht­öf­fent­li­che Ver­an­stal­tun­gen, die im Frei­en oder in Räu­men statt­fin­den und zu Belä­sti­gun­gen füh­ren kön­nen, sind dem­nach ab 22 Uhr so zu gestal­ten, dass die Nach­bar­schaft nicht unnö­tig gestört wird.

Ruhe­stö­ren­de Haus- und Gar­ten­ar­bei­ten, wie zum Bei­spiel das Aus­klop­fen von Tep­pi­chen, Pol­ster­mö­beln oder Bet­ten, das Häm­mern, Sägen und Hacken von Holz sowie die Benut­zung von Motor­ra­sen­mä­hern sind nur in der Zeit von Mon­tag bis Frei­tag, von 7 bis 12 Uhr und 14 bis 20 Uhr, sowie an Sams­ta­gen von 7 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr erlaubt. Motor­sen­sen, Gras­kan­ten­schnei­der, Laub­blä­ser oder ‑samm­ler dür­fen mon­tags bis sams­tags von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr benutzt wer­den. Außer­halb die­ser fest­ge­leg­ten Zei­ten sind ruhe­stö­ren­de Haus- und Gar­ten­ar­bei­ten verboten.

Übri­gens: Zu Haus­ar­bei­ten zäh­len auch Bau- oder Reno­vie­rungs­ar­bei­ten, die von Haus­be­woh­nern oder Drit­ten als Heim­wer­ker im Haus bezie­hungs­wei­se in der Woh­nung oder im Frei­en durch­ge­führt wer­den, wie zum Bei­spiel das Abschla­gen von Ver­putz oder Flie­sen, Boh­ren, Schnei­den von Holz oder Platten.

Die Stadt­ver­wal­tung weist dar­auf hin, dass auch Musik­in­stru­men­te oder Ste­reo­an­la­gen in Häu­sern, Woh­nun­gen und son­sti­gen Räu­men sowie in Kraft­fahr­zeu­gen oder im Frei­en nur so benutzt wer­den dür­fen, dass die Nach­bar­schaft nicht unnö­tig gestört wird.

Die Lärm­be­kämp­fungs­ver­ord­nung kann beim Amt für Umwelt­schutz im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 4. Stock, Zim­mer 414, zu den übli­chen Sprech­zei­ten ein­ge­se­hen wer­den. Auf Wunsch hän­di­gen die Mit­ar­bei­ter des Umwelt­am­tes ger­ne ein Exem­plar aus. Die Ver­ord­nung steht außer­dem auf der städ­ti­schen Home­page www​.bay​reuth​.de zum Down­load zur Verfügung.