Land­rats­amt Bam­berg: Über­füll­te Abfall­be­häl­ter vermeiden!

Kon­se­quen­te Abfall­tren­nung lohnt sich auch finanziell

Der im Land­kreis Bam­berg bei der Rest­ab­fall- und Bio­ton­nen­ab­ho­lung ein­ge­setz­te Ent­sor­gungs­dienst­lei­ster hat in der letz­ten Zeit ver­mehrt über Fehl­be­fül­lun­gen oder Über­fül­lun­gen von Rest- und Bio­ab­fall­be­häl­tern berichtet.

Der Fach­be­reich Abfall­wirt­schaft infor­miert daher dar­über, dass die Abfall­ge­fä­ße gemäß der Abfall­wirt­schafts­sat­zung des Land­krei­ses prin­zi­pi­ell geschlos­sen zur Abfuhr bereit­zu­stel­len sind. Dem­entspre­chend ist der Ent­sor­ger grund­sätz­lich berech­tigt, auf oder neben den befüll­ten Abfall­be­häl­tern bereit­ge­stell­te Über­men­gen ste­hen zu las­sen. Reicht das Volu­men der Rest­ab­fall­ton­ne nicht aus, so kann der zusätz­li­che Abfall in zuge­las­se­nen roten Müll­säcken (zu erwer­ben bei den Gemein­de­ver­wal­tun­gen oder im Land­rats­amt) bereit­ge­stellt werden.

Kon­se­quen­te Abfalltrennung

Das Land­rats­amt Bam­berg weist dar­auf hin, dass sich Über­men­gen durch eine kon­se­quen­te Abfall­tren­nung ein­däm­men bzw. sogar ganz ver­mei­den las­sen. In der Pra­xis stel­len die ein­ge­setz­ten Mit­ar­bei­ter des Ent­sor­gers immer wie­der fest, dass in (über­füll­ten) Rest­ab­fall­be­häl­tern zahl­rei­che Wert­stof­fe (z. B. Papier, Pap­pe, Ver­kaufs­ver­packun­gen, Alt­glas, Metall, etc.) ent­hal­ten sind.

Durch eine umwelt­ge­rech­te und von der Abfall­wirt­schafts­sat­zung vor­ge­schrie­be­ne Tren­nung kann jeder ein­zel­ne Land­kreis­bür­ger zu einer hohen Recy­cling­quo­te bei­tra­gen und dafür sor­gen, dass die Abfall­ge­büh­ren auch wei­ter­hin nied­rig blei­ben. Da sich das gewichts­be­zo­ge­ne Ver­bren­nungs­ent­gelt für den Inhalt der schwar­zen Ton­ne natür­lich ent­spre­chend senkt und bei der kor­rek­ten Ent­sor­gung der Frak­ti­on „Alt­pa­pier/-pap­pe“ über die grü­ne Papier­ton­ne sogar Ver­wer­tungs­er­lö­se erzielt wer­den, wird so der Gebüh­ren­haus­halt mit­un­ter gehö­rig entlastet.

Sofern der Rest­müll­be­häl­ter – bei­spiels­wei­se durch eine gestie­ge­ne Bewoh­ner­zahl – trotz kon­se­quen­ter Tren­nung dau­er­haft nicht aus­reicht, kön­nen betrof­fe­ne Eigen­tü­mer unter der Tele­fon­num­mer 0951/85141 beim Fach­be­reich Abfall­wirt­schaft grö­ße­re oder zusätz­li­che Behäl­ter bestellen.

Wenn – wie in der nun begon­nen Gar­ten­sai­son ver­stärkt der Fall – zusätz­li­che pflanz­li­che Abfäl­le anfal­len, ste­hen den Land­kreis­bür­gern Grün­gut­con­tai­ner in den Gemein­den sowie ver­schie­de­ne Kom­post­plät­ze im Land­kreis zur Ver­fü­gung. Zusätz­li­che Bio­ton­nen sind gegen eine jähr­li­che Zusatz­ge­bühr erhältlich.

„Win­del­säcke“ bestim­mungs­ge­recht einsetzen

Win­deln und Inkon­ti­nenz­ar­ti­kel stel­len Rest­ab­fall dar. Sofern hier­für die Rest­ab­fall­ton­ne jedoch nicht mehr aus­reicht, bie­tet die Abfall­wirt­schaft als Unter­stüt­zung der Betrof­fe­nen soge­nann­te „Win­del­säcke“ zum ver­gün­stig­ten Preis (0,50 €/​Stück) an, die eben­falls im Land­rats­amt oder bei den Gemein­de­ver­wal­tun­gen erhält­lich sind. Die­se spe­zi­el­len wei­ßen Müll­säcke dür­fen ent­spre­chend ihrer Bestim­mung aus­schließ­lich mit Win­deln bzw. Inkon­ti­nenz­ar­ti­keln befüllt wer­den. Sofern sie „zweck­ent­frem­det“ mit „nor­ma­lem“ Rest­ab­fall bereit­ge­stellt wer­den, ist die Mit­nah­me durch den Ent­sor­ger nicht mög­lich. Glei­ches gilt für Win­del­säcke aus ande­ren Städ­ten oder Land­krei­sen. Das Land­rats­amt bit­tet hier­für um Verständnis.

Die Abfall­be­ra­tung des Land­krei­ses steht für Rück­fra­gen und indi­vi­du­el­le Lösungs­fin­dun­gen unter fol­gen­den Tele­fon­num­mern ger­ne unter Tel. 0951/85–706 oder 85–708 zur Verfügung.