Sper­rung der Kreis­stra­ße BA5 zwi­schen Gun­dels­heim und Staats­stra­ße St2244

Wegen der grund­haf­ten Erneue­rung muss die Kreis­stra­ße BA 5 begin­nend in Gun­dels­heim, Hall­stadter Stra­ße, Ein­mün­dung Stock­acker­stra­ße bis zur Ampel­an­la­ge an der Staats­stra­ße St2244 nörd­lich von Hall­stadt vom 2. Mai bis 31. Okto­ber 2018 voll­stän­dig für den öffent­li­chen Ver­kehr gesperrt wer­den. Die Umlei­tung erfolgt über Lich­ten­ei­che, Mem­mels­dor­fer Stra­ße und Ber­li­ner Ring. Die Zufahrt zur Stra­ße zur Flo­sten bleibt für Anlie­ger gewährleistet.

Ab 23. April 2018 wer­den in Gun­dels­heim, auf der Hall­stadter Stra­ße, im Bereich der Ein­mün­dung West­li­che Ring­stra­ße, vor­be­rei­ten­de Bau­ar­bei­ten aus­ge­führt. Die­se Arbei­ten erfol­gen unter halb­sei­ti­ger Sper­rung für den Ver­kehr. Die Befahr­bar­keit des Bereichs bleibt bis zum 2. Mai 2018 wei­test­ge­hend erhalten.

Die grund­haf­te Erneue­rung beinhal­tet eine Erneue­rung der Asphalt­schich­ten und der unge­bun­de­nen Trag­schich­ten auf einer Län­ge von 1,8 Kilo­me­tern. In den Anschluss­be­rei­chen zum Voll­aus­bau wird nur die Asphalt­deck­schicht erneuert.

Im Zeit­raum der Bau­maß­nah­me für den Aus­bau der Kreis­stra­ße wer­den auf Ver­an­las­sung der Auto­bahn­di­rek­ti­on Nord­bay­ern Tei­le des Brücken­bau­werks über die Auto­bahn A73 erneuert.