Ein­ver­nehm­li­che Lösung für das Boot­fah­ren auf der Wiesent

Boote auf der Wiesent. Foto: A. Dittrich
Boote auf der Wiesent. Foto: A. Dittrich

Die Schiff­fahrt auf der Wie­sent zwi­schen der Pul­ver­müh­le und Eber­mann­stadt war The­ma eines Abstim­mungs­ge­sprächs im Land­rats­amt Forch­heim am 26.03.2018.

Betrof­fe­ne Behör­den, Ver­tre­ter des Natur­schut­zes, ört­li­che Boots­ver­lei­her und Fische­rei­be­rech­tig­te einig­ten sich nach einer sehr sach­li­chen und auf­ge­schlos­se­nen Dis­kus­si­on auf einen Kom­pro­miss zum gewerb­li­chen Boots­ver­kehr auf der Wie­sent für die näch­sten drei Jah­re. In Nied­rig­was­ser­pha­sen gilt dem­nach in den Mona­ten Mai und Juni zum Schutz der Fisch­brut zudem eine Ein­schrän­kung bezüg­lich der Län­ge der zu ver­wen­den­den Pad­del. Ab einem fest­ge­leg­ten noch nied­ri­ge­ren Was­ser­stand sind Befah­run­gen in den genann­ten Mona­ten nur in gewäs­ser­kun­di­ger Beglei­tung zuläs­sig. Soll­te der Pegel im Zeit­raum vom 1. Mai bis zum 30. Sep­tem­ber ganz extrem fal­len, besteht ein abso­lu­tes Befah­rungs­ver­bot. Die genann­ten Rege­lun­gen sind zunächst Gegen­stand der für den Boots­ver­leih not­wen­di­gen Schiff­fahrts­ge­neh­mi­gung und gel­ten nicht für die aktu­ell im gerin­ge­ren Umfang statt­fin­den­de pri­va­te Nut­zung mit zuläs­si­gen Kanus und Kajaks.

2018 und 2019 wer­den wei­te­re Unter­su­chun­gen in natur­schutz­fach­li­cher und fische­rei­wirt­schaft­li­cher Hin­sicht erfol­gen, wel­che dann län­ger­fri­stig als Ent­schei­dungs­grund­la­ge sowohl für eine Nut­zung durch die ört­li­chen Boots­ver­lei­her als auch für den Gemein­ge­brauch die­nen sol­len. Dem­zu­fol­ge ist nach Vor­lie­gen der Ergeb­nis­se neben einer ent­spre­chen­den wei­te­ren Geneh­mi­gung für die gewerb­li­chen Ver­lei­her auch eine Anpas­sung der aktu­el­len Ver­ord­nung über die Rege­lung des Gemein­ge­brauchs an der Wie­sent beab­sich­tigt. Letz­te­re ent­hält bereits der­zeit Beschrän­kun­gen für Jeder­mann vor allem in zeit­li­cher Hin­sicht wie auch bezüg­lich der Art der zuläs­si­gen Boo­te. Ziel ist die Fest­le­gung eines Gesamt­kon­tin­gents an Boo­ten für alle Nut­zer­grup­pen, wodurch im Ergeb­nis eine Redu­zie­rung der Stö­run­gen der Lebens­räu­me und Arten erreicht wer­den soll. Die Not­wen­dig­keit hier­zu besteht ange­sichts der Lage der Wie­sent in euro­päi­schen Natu­ra 2000-Schutz­ge­bie­ten. Wei­te­re Run­de Tische zum The­ma „Boot­fah­ren auf der Wie­sent“ sind geplant.