Chri­sti­an Weber (JuLi): Psy­chisch Kran­ke Men­schen brau­chen unse­re Hil­fe, kei­ne Stigmatisierung

Christian Weber

Chri­sti­an Weber

Der von Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml ein­ge­brach­te Gesetz­ent­wurf zum Baye­ri­schen Psy­chisch-Kran­ken-Hil­fe-Gesetz (BayPsy­chKHG) sei nicht nur in der Fach­welt hoch umstrit­ten, er tra­ge den Anfor­de­run­gen des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes (Beschlüs­se 2011) eben­falls kei­ne Rech­nung. „Das Gesetz ist viel­mehr eine Mischung aus ord­nungs­recht­li­chen Maß­nah­men und der Mög­lich­kei­ten der Zwangs­ein­wei­sung und ‑unter­brin­gung ohne Dif­fe­ren­zie­rung zwi­schen All­ge­mein­psych­ia­trie und Maß­re­gel­voll­zug und ohne ech­te Hilfs­pro­gram­me. Da sind ande­re Bun­des­län­der deut­lich wei­ter“, bilan­ziert der FDP-Bezirks­tags­di­rekt­kan­di­dat Chri­sti­an Weber.

„Men­schen, die auf psych­ia­tri­sche Ver­sor­gung ange­wie­sen sind, dür­fen nicht wie Kri­mi­nel­le behan­delt und ihre per­sön­li­chen Daten zur ver­meint­li­chen Gefah­ren­ab­wehr an Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den über­mit­telt wer­den. Das schürt Äng­ste sich in ärzt­li­che Behand­lung zu bege­ben, för­dert Stig­ma­ti­sie­rung Betrof­fe­ner und trägt nie­mals zur Stär­kung der psych­ia­tri­schen Ver­sor­gung bei“, stellt der 29-jäh­ri­ge Leu­ten­ba­cher Chri­sti­an Weber klar. Außer­dem sei zwar klar gere­gelt, wie ein Betrof­fe­ner ohne sei­ne Ein­wil­li­gung ein­ge­wie­sen, behan­delt und über­wacht wer­den kann, aber nicht, wenn die Per­son ein­wil­ligt oder die Behand­lung nicht eilig ist. „Es zeigt, dass das Psy­chKHG den eigent­li­chen Cha­rak­ter, kurz­fri­sti­ge Kri­sen­in­ter­ven­ti­on mit dem Ziel einer Rück­kehr in die Gemein­schaft ver­fehlt und statt­des­sen auf lang­fri­sti­ge Sicher­heits­maß­nah­men setzt, sogar noch nach der Ent­las­sung. Oder war­um sonst soll die Poli­zei­dienst­stel­le dar­über infor­miert wer­den, wenn ein ent­las­se­ner und sta­bi­ler Pati­ent ent­las­sen wird?“, fragt sich der Poli­zist und Ver­wal­tungs­fach­wirt Chri­sti­an Weber.

Der Forch­hei­mer Bezirks­tags­kan­di­dat Chri­sti­an Weber sieht aller­dings auch einen posi­ti­ven Aspekt des Geset­zes­ent­wurfs: „Die flä­chen­decken­de Ein­füh­rung des bereits eta­blier­ten Kri­sen­dienst Psych­ia­trie ist eine gute Sache. Der Frei­staat Bay­ern über­nimmt hier die Kosten zur Errich­tung not­wen­di­ger Leit­stel­len und ent­la­stet dadurch die Bezir­ke.“ Weber hat­te bereits Anfang März die­sen Jah­res die Über­le­gung aus­ge­spro­chen auch in Ober­fran­ken einen mobi­len psych­ia­tri­schen Kri­sen­dienst zur wohn­ort­na­he Hil­fe für Men­schen in see­li­schen Not­la­gen einzurichten.

Am Diens­tag, den 10.04.2018, stell­te Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml in einer Kabi­netts­sit­zung den Geset­zes­ent­wurf zum geplan­ten Baye­ri­schen Psy­chisch-Kran­ken-Hil­fe-Gesetz (BayPsy­chKHG) vor. Sowohl der Baye­ri­sche Lan­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz, der Baye­ri­sche Bezir­ke­tag, der Betreu­ungs­ge­richts­tag als auch der Lei­ten­de Ärzt­li­che Direk­tor der Gesund­heits­ein­rich­tun­gen des Bezirks Ober­fran­ken, Prof. Dr. Tho­mas Kal­lert, üben teils har­sche Kri­tik an der Initia­ti­ve der CSU.