Stadt Forch­heim sucht ehren­amt­li­che Wahlhelfer

Die Stadt Forch­heim sucht drin­gend ehren­amt­li­che Wahl­hel­fer für die baye­ri­sche Land­tags- und Bezirks­wahl am 14. Okto­ber 2018. Inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen sich beim Wahl­amt der Stadt Forch­heim, Herrn Die­ter Walda, Tel.: 09191/714–230, wahlamt@​forchheim.​de melden.

Die Durch­füh­rung von Wah­len ist eine auf­wän­di­ge und kosten- bzw. per­so­nal­in­ten­si­ve Groß­or­ga­ni­sa­ti­on. Allein in der Stadt Forch­heim wer­den pro Wahl­tag ca. 270 wahl­be­rech­tig­te Hel­fe­rin­nen und Hel­fer benö­tigt. Selbst­ver­ständ­lich wird bei Wah­len das gesam­te Ver­wal­tungs­per­so­nal der Stadt Forch­heim zum Wahl­dienst her­an­ge­zo­gen – die­se Per­so­nen­zahl reicht jedoch nicht aus, um alle Wahl­lo­ka­le in Forch­heim aus­rei­chend zu beset­zen. Für Inter­es­sier­te besteht die Mög­lich­keit Demo­kra­tie nicht nur „haut­nah“ zu erle­ben, son­dern die­se auch unter­stüt­zen zu kön­nen. Des­halb lädt die Stadt Forch­heim herz­lich dazu ein, sich als Wahl­hel­fer oder ‑hel­fe­rin frei­wil­lig zu mel­den. Die näch­ste Wahl ist im Herbst die baye­ri­sche Land­tags- und Bezirks­wahl am 14.10.2018.

Ihre Auf­ga­ben: Sie sor­gen als Wahl­hel­fer für den rei­bungs­lo­sen Ablauf einer Wahl im Wahl­lo­kal und zäh­len am Ende der Wahl­hand­lung die Stim­men aus. Sie arbei­ten mit wei­te­ren erfah­re­nen Wahl­hel­fern im Team zusam­men und benö­ti­gen des­halb kei­ne beson­de­ren Vor­kennt­nis­se. Selbst­ver­ständ­lich wer­den jedoch alle Mit­glie­der eines Wahl­vor­stan­des vor jeder Wahl in einer gemein­sa­men Ver­an­stal­tung gründ­lich über ihre Auf­ga­ben unter­rich­tet, so dass ein ord­nungs­ge­mä­ßer Ablauf der Abstim­mung und der Ermitt­lung des Stim­men­er­geb­nis­ses gesi­chert ist. Die Wahl­hel­fer wer­den von ihrem Wahl­vor­stand in eine Vor­mit­tags- und Nach­mit­tags­schicht eingeteilt.

Ledig­lich abends bei der Aus­zäh­lung der Stim­men ab 18:00 Uhr sind dann alle Wahl­hel­fer eines Wahl­lo­ka­les zusam­men anwe­send. Das Wahl­amt der Stadt Forch­heim berück­sich­tigt bei der Ein­tei­lung ger­ne, dass Sie, soweit mög­lich, woh­nungs­nah in den ein­zel­nen Forch­hei­mer Wahl­lo­ka­len ein­ge­setzt werden.

Vor­aus­set­zung für die Mel­dung als ehren­amt­li­cher Wahl­hel­fer bzw. ‑hel­fe­rin ist, dass Sie in Forch­heim stimm­be­rech­tigt sind. Ihre Vor­aus­set­zun­gen: Sie haben das 18. Lebens­jahr voll­endet, die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit, sind seit min­de­stens drei Mona­ten in Forch­heim wohn­haft und nicht durch Rich­ter­spruch vom Wahl­recht ausgeschlossen.

Alle Wahl­hel­fer erhal­ten in Forch­heim für den Wahl­sonn­tag eine Auf­wands­ent­schä­di­gung in Höhe von 30 Euro. Außer­dem erhal­ten alle Ange­hö­ri­gen der öffent­li­chen Ver­wal­tung von ihrem jewei­li­gen Arbeit­ge­ber einen dienst­frei­en Tag.

Ihr Ansprech­part­ner für die Mel­dung als ehren­amt­li­che Wahl­hel­fe­rin oder Wahl­hel­fer ist beim Wahl­amt der Stadt Forch­heim Herr Die­ter Walda, Tel.: 09191/714–230, wahlamt@​forchheim.​de.