Forch­hei­mer Bünd­nis Bunt statt braun e.V.: Demo und Peti­ti­on wg. geplan­ten Polizeiaufgabengesetz

Die CSU schickt sich an ein neu­es Poli­zei­auf­ga­ben­ge­setz (PAG) in Bay­ern mit sehr weit­rei­chen­den Befug­nis­sen im Schnell­durch­gang auf den Weg zu brin­gen. Damit ein­her gehen deut­li­che Ein­grif­fe in fun­da­men­ta­le Bür­ger­rech­te. Bun­des­in­nen­mi­ni­ster See­ho­fer hofft die­ses Gesetz im Nach­gang auch im Bund als Vor­la­ge für eine deut­li­che Ver­schär­fung zu nut­zen. Exper­ten kom­men ange­sichts des stram­men Mar­sches in den Über­wa­chungs­staa­tes dabei Aus­sa­gen wie „ver­fas­sungs­recht­lich höchst pro­ble­ma­tisch“ über die Lip­pen. Zum vor­ge­se­he­nen Ein­satz von Kriegs­waf­fen durch die Poli­zei im Prä­ven­tiv­be­reich hat selbst die Baye­ri­sche Gewerk­schaft der Poli­zei (GdP) Beden­ken geäu­ßert. Ein Gut­ach­ten beschei­nigt gar die umfas­send­sten poli­zei­li­chen Ein­griffs- und Kon­troll­rech­te seit dem 3. Reich. Der Ent­wurf trägt Züge einer Not­stands­ge­setz­ge­bung für einen Ausnahmezustand.

Dem Bund­nis Bunt statt braun e.V. gehen die Neu­re­ge­lun­gen – eben­so wie allen Oppo­si­ti­ons­par­tei­en im Baye­ri­schen Land­tag – viel zu weit. Des­halb weist es sowohl auf die Online-Peti­ti­on „Neu­es Poli­zei­auf­ga­ben­ge­setz (PAG)„von WeAct/​Campact, als auch auf die Demo „Für Frei­heit im Frei­staat! Erlan­gen gegen das neue PAG“ hin. Letz­te­re star­tet am Sams­tag, den 14. April um 14 Uhr am Alt­städ­ter Kir­chen­platz in Erlangen.

Wesent­li­che Kri­tik­punk­te an dem Gesetz­ent­wurf sind die prä­ven­ti­ven Ein­grif­fe ohne kon­kre­ten Ver­dacht und ohne dass dafür ein Rich­ter eine kon­kre­te Gefahr bestä­ti­gen müss­te. Aus­rei­chend ist eine „dro­hen­de Gefahr“ – ein schwam­mi­ger und will­kür­lich dehn­ba­rer Rechts­be­griff! Somit reicht die Annah­me, dass in Zukunft eine Straf­tat began­gen wer­den könn­te. Dies kann jeden Nor­mal­bür­ger, nicht nur Ter­ror­ver­däch­ti­ge treffen!

So sind nicht nur vor­beu­gend die Über­wa­chung jeg­li­cher Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on, Beschlag­nah­me von Post, Ein­satz ver­deck­ter Ermitt­ler und Ver­wan­zung von Pri­vat­woh­nun­gen mög­lich. Sogar eine Fest­nah­me (Vor­beu­ge­ge­wahr­sam), wel­che per rich­ter­li­cher Ver­fü­gung unbe­grenzt dau­ern kann. In ande­ren Bun­des­län­dern war und ist dies teil­wei­se nur bis max. vier Tage mög­lich. Aus der Haft her­aus kann die eige­ne Unschuld ggfs. nicht bewie­sen wer­den, wie Exper­ten monie­ren. Betrof­fe­nen soll nicht ein­mal ein Pflicht­ver­tei­di­ger gewährt wer­den. Sie wären damit schlech­ter gestellt als Tat­ver­däch­ti­ge in einem Straf­pro­zess. „Das ist eines Rechts­staats unwür­dig“, urteilt der Mün­che­ner Rechts­an­walt Hart­mut Wächtler.

Abge­grif­fe­ne Daten von Com­pu­ter, Smart­phone oder Cloud dürf­ten durch­sucht, gespei­chert, gelöscht, ja sogar ver­än­dert wer­den, ein­schließ­lich der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten einer E‑Mail. Dabei stellt sich auch die Fra­ge, wie mit von der Poli­zei ver­än­der­ten Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten als Beweis­mit­tel vor Gericht umge­gan­gen wer­den soll! Das zwar häu­fig gebrauch­te, jedoch dümm­li­che Argu­ment „Ich habe nichts zu ver­ber­gen“ kann und muss also stecken bleiben.

Und die offi­zi­el­le Stel­lung­nah­me der GdP zum geplan­ten Ein­satz von Hand­gra­na­ten und ande­ren Explo­siv­stof­fen benennt eine durch­aus mög­li­che Fol­ge: „Hier wird wohl vor­sorg­lich die Rechts­grund­la­ge beim Ein­satz der Bun­des­wehr im Innern mit schwe­ren Waf­fen geschaf­fen, denn sol­che Waf­fen mit Spreng­ge­schos­sen hat die Poli­zei aktu­ell nicht im Streifendienst.“

Die Frei­heits­rech­te der Bür­ger kön­nen mit dem Argu­ment „Sicher­heit bzw. Siche­rung von Frei­heit“ nicht unbe­grenzt ein­ge­schränkt wer­den. Denn irgend­wann ist die Frei­heit selbst in Gefahr. Die größ­ten Ver­bre­chen der Mensch­heit wur­den alle­samt im Namen der Frei­heit begangen.

Bunt statt braun e.V., Forchheim