Forchheimer Bündnis Bunt statt braun e.V.: Demo und Petition wg. geplanten Polizeiaufgabengesetz

Die CSU schickt sich an ein neues Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Bayern mit sehr weitreichenden Befugnissen im Schnelldurchgang auf den Weg zu bringen. Damit einher gehen deutliche Eingriffe in fundamentale Bürgerrechte. Bundesinnenminister Seehofer hofft dieses Gesetz im Nachgang auch im Bund als Vorlage für eine deutliche Verschärfung zu nutzen. Experten kommen angesichts des strammen Marsches in den Überwachungsstaates dabei Aussagen wie „verfassungsrechtlich höchst problematisch“ über die Lippen. Zum vorgesehenen Einsatz von Kriegswaffen durch die Polizei im Präventivbereich hat selbst die Bayerische Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bedenken geäußert. Ein Gutachten bescheinigt gar die umfassendsten polizeilichen Eingriffs- und Kontrollrechte seit dem 3. Reich. Der Entwurf trägt Züge einer Notstandsgesetzgebung für einen Ausnahmezustand.

Dem Bundnis Bunt statt braun e.V. gehen die Neuregelungen – ebenso wie allen Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag – viel zu weit. Deshalb weist es sowohl auf die Online-Petition „Neues Polizeiaufgabengesetz (PAG)„von WeAct/Campact, als auch auf die Demo „Für Freiheit im Freistaat! Erlangen gegen das neue PAG“ hin. Letztere startet am Samstag, den 14. April um 14 Uhr am Altstädter Kirchenplatz in Erlangen.

Wesentliche Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf sind die präventiven Eingriffe ohne konkreten Verdacht und ohne dass dafür ein Richter eine konkrete Gefahr bestätigen müsste. Ausreichend ist eine „drohende Gefahr“ – ein schwammiger und willkürlich dehnbarer Rechtsbegriff! Somit reicht die Annahme, dass in Zukunft eine Straftat begangen werden könnte. Dies kann jeden Normalbürger, nicht nur Terrorverdächtige treffen!

So sind nicht nur vorbeugend die Überwachung jeglicher Telekommunikation, Beschlagnahme von Post, Einsatz verdeckter Ermittler und Verwanzung von Privatwohnungen möglich. Sogar eine Festnahme (Vorbeugegewahrsam), welche per richterlicher Verfügung unbegrenzt dauern kann. In anderen Bundesländern war und ist dies teilweise nur bis max. vier Tage möglich. Aus der Haft heraus kann die eigene Unschuld ggfs. nicht bewiesen werden, wie Experten monieren. Betroffenen soll nicht einmal ein Pflichtverteidiger gewährt werden. Sie wären damit schlechter gestellt als Tatverdächtige in einem Strafprozess. „Das ist eines Rechtsstaats unwürdig“, urteilt der Münchener Rechtsanwalt Hartmut Wächtler.

Abgegriffene Daten von Computer, Smartphone oder Cloud dürften durchsucht, gespeichert, gelöscht, ja sogar verändert werden, einschließlich der Kommunikationsdaten einer E-Mail. Dabei stellt sich auch die Frage, wie mit von der Polizei veränderten Telekommunikationsdaten als Beweismittel vor Gericht umgegangen werden soll! Das zwar häufig gebrauchte, jedoch dümmliche Argument „Ich habe nichts zu verbergen“ kann und muss also stecken bleiben.

Und die offizielle Stellungnahme der GdP zum geplanten Einsatz von Handgranaten und anderen Explosivstoffen benennt eine durchaus mögliche Folge: „Hier wird wohl vorsorglich die Rechtsgrundlage beim Einsatz der Bundeswehr im Innern mit schweren Waffen geschaffen, denn solche Waffen mit Sprenggeschossen hat die Polizei aktuell nicht im Streifendienst.“

Die Freiheitsrechte der Bürger können mit dem Argument „Sicherheit bzw. Sicherung von Freiheit“ nicht unbegrenzt eingeschränkt werden. Denn irgendwann ist die Freiheit selbst in Gefahr. Die größten Verbrechen der Menschheit wurden allesamt im Namen der Freiheit begangen.

Bunt statt braun e.V., Forchheim