FDP Forch­heim: für Unschulds­ver­mu­tung und gegen Schutzhaft

Symbolbild Polizei

Im Kampf für ein ver­fas­sungs­kon­for­mes, pro­fes­sio­nel­les und pra­xis­taug­li­ches Poli­zei­auf­ga­ben­ge­setz nimmt die FDP Ober­fran­ken bay­ern­weit eine Vor­rei­ter­rol­le ein.

Thomas Nagel, Sebastian Körber, Christian Weber

Tho­mas Nagel, Seba­sti­an Kör­ber, Chri­sti­an Weber

Poli­zei­li­che Maß­nah­men auf Grund­la­ge einer dro­hen­den Gefahr lau­fen dem Grund­satz der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit und Über­maß­ver­bot zuwi­der. Kon­takt­ver­bo­te sowie Auf­ent­halts­ge- und ‑ver­bo­te von bis zu drei Mona­ten erzie­len ange­sichts der sub­si­diä­ren Rol­le der Poli­zei hin­sicht­lich der Gefah­ren­ab­wehr kei­nen erkenn­ba­ren Nut­zen. Eine Frei­heits­ent­zie­hung von drei Mona­ten ohne Vor­lie­gen des Ver­dachts einer Straf­tat bringt eben­so kei­nen prak­ti­schen Mehr­wert für den All­tag der Poli­zi­stin­nen und Poli­zi­sten wie die Ein­füh­rung einer Elek­tro­ni­schen Auf­ent­halts­über­wa­chung, kurz Fußfessel.

„Die CSU spielt mit den Äng­sten der Men­schen und nutzt die Panik vor ter­ro­ri­sti­schen Bedro­hun­gen um mit popu­li­sti­schen For­de­run­gen und grund­ge­setz­wid­ri­gen Geset­zes­in­itia­ti­ven auf Stim­men­fang zu gehen. Dabei wer­den Bür­ger­rech­te vor­sätz­lich gefähr­det nur um am 14.10 die Allein­herr­schaft ver­tei­di­gen zu kön­nen. Das dür­fen wir nicht hin­neh­men. Wir dür­fen unse­re Frei­heit, unse­ren Rechts­staat, nie­mals auf­ge­ben. Not­falls ver­tei­di­gen wir ihn auch gegen die CSU.“, meint Seba­sti­an Kör­ber, Spit­zen­kan­di­dat der FDP in Ober­fran­ken und Land­tags­di­rekt­kan­di­dat im Stimm­kreis Forchheim.

Die neue­re PAG-Novel­le 2018, das Gesetz zur Neu­ord­nung des Baye­ri­schen Poli­zei­rechts, wird aktu­ell im Baye­ri­schen Land­tag debat­tiert und sieht sich bereits heu­te mas­si­ver Kri­tik aus­ge­setzt. Auch die Gewerk­schaft der Poli­zei in Bay­ern hat sich die­ser Kri­tik angeschlossen.

Für den ober­frän­ki­schen FDP Bezirks­vor­sit­zen­den Tho­mas Nagel hat der neu­er­li­che Vor­stoß zur Ände­rung des PAGs zwei Sei­ten: „Unse­re Poli­zei muss modern und inno­va­tiv aus­ge­rü­stet und die recht­li­chen Grund­la­gen müs­sen neu­en Her­aus­for­de­run­gen durch Digi­ta­li­sie­rung und Tech­nik gegen­über stets ange­mes­sen sein. Als die Par­tei der Digi­ta­li­sie­rung und des Fort­schritts beken­nen wir uns daher klar und deut­lich zu tech­ni­schen Neue­run­gen und sehen deren Mehr­wert für den poli­zei­li­chen All­tag. Aller­dings muss eine Aus­wei­tung poli­zei­li­cher Befug­nis­se Vor­tei­le für die Gefah­ren­ab­wehr mit sich brin­gen ohne dabei Bür­ger­rech­te über­mä­ßig stark ein­zu­schrän­ken. Wie schon 2017 ist auch die PAG-Novel­le 2018 in vie­len Berei­chen schlicht unver­hält­nis­mä­ßig und wir, die libe­ra­len Kräf­te in Ober­fran­ken, leh­nen die­se daher aus vol­ler Über­zeu­gung ab.“

Der Forch­hei­mer Bezirks­tags­di­rekt­kan­di­dat und Poli­zei­be­am­te Chri­sti­an Weber als „Mann der Pra­xis“ setz­te sich daher schon im letz­ten Jahr die Rück­nah­me der zum 01.08.2017 in Kraft getre­te­nen Ände­rung des Poli­zei­auf­ga­ben­ge­set­zes (PAG), wie sie durch die Ver­ab­schie­dung des „Geset­zes zur effek­ti­ven Über­wa­chung gefähr­li­cher Per­so­nen“ vor­ge­nom­men wur­de, ein. Dies ist nun auch ent­spre­chend Bestand­teil des Land­tags­wahl­pro­gramms der FDP Bayern.