„Wür­gau­er Berg“ – Poli­zei über­wacht Unfallschwerpunkt

Symbolbild Polizei

B22, WÜR­GAU. Auch in die­sem Jahr steht bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land der als Super­dau­er­bren­ner bekann­te Unfall­schwer­punkt „B22 – Wür­gau­er Berg“ wie­der ganz oben auf der Agenda.

Da die in der Ver­gan­gen­heit getrof­fe­nen Maß­nah­men nicht zur gewünsch­ten Ent­schär­fung des Unfall­brenn­punk­tes geführt haben, hat man das Maß­nah­men­pa­ket um ein Durch­fahrts­ver­bot erweitert.

Die ent­spre­chen­de Beschil­de­rung ist instal­liert und greift bereits.

Sowohl an Sams­ta­gen, Sonn­ta­gen, als auch an Fei­er­ta­gen, darf die Berg­strecke von Kraft­rä­dern (auch mit Bei­wa­gen) nicht mehr befah­ren wer­den. Aus­ge­nom­men sind Mofas und Kleinkrafträder.

Neben dem Durch­fahrts­ver­bot über­wa­chen die Beam­ten auch die Ein­hal­tung der zuläs­si­gen Höchst­ge­schwin­dig­keit und prü­fen die Fahr­zeu­ge in Bezug auf uner­laub­te tech­ni­sche Ver­än­de­run­gen (z. B. Geräuschentwicklung).

Mit Beginn der Motor­rad­sai­son fand des­halb bereits am letz­ten Sonn­tag die erste Kon­troll­ak­ti­on der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land statt. Mit meh­re­ren Strei­fen führ­ten die Beam­ten sowohl sta­tio­nä­re als auch mobi­le Kon­trol­len durch, wobei sie auf der für sie gesperr­ten Strecke vier Motor­rad­fah­rer fest­stel­len mussten.

Die Poli­zi­sten hiel­ten alle an, über­prüf­ten die Motor­rä­der auf Ein­hal­tung der tech­ni­schen Vor­schrif­ten, lei­te­ten das vor­ge­schrie­be­ne Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren ein und schick­ten alle wie­der zurück.

Erfreu­li­cher­wei­se wird von den ein­hei­mi­schen Motor­rad­fah­rern aus Stadt und Land­kreis Bam­berg die neue Rege­lung respek­tiert. Kei­ner der bean­stan­de­ten Fah­rer war aus dem Land­kreis Bam­berg. Ihre Fahr­zeu­ge waren auf die Berei­che Forch­heim, Erlan­gen und Erlan­gen-Höch­stadt zugelassen.