Park­schein­pflicht am Kli­ni­kum Bay­reuth und an der Kli­nik Hohe Warte

Dr. Joachim Haun, Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH, fair parken-Geschäftsführer Thomas Herrmann und Bastian Pausewang, Technischer Direktor der Klinikum Bayreuth GmbH, haben jetzt die Einführungsphase gestartet.
Dr. Joachim Haun, Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH, fair parken-Geschäftsführer Thomas Herrmann und Bastian Pausewang, Technischer Direktor der Klinikum Bayreuth GmbH, haben jetzt die Einführungsphase gestartet.

Not­wen­di­ge Maß­nah­me, um Fremd­par­ker fern­zu­hal­ten und wil­des Par­ken zu unterbinden

Ab Anfang April besteht eine Park­schein­flicht auf den Park­flä­chen des Kli­ni­kums Bay­reuth und der Kli­nik Hohe War­te. Die neue Rege­lung wur­de not­wen­dig, um das Par­ken in Zufahr­ten und auf Geh­we­gen zu unter­bin­den und ver­mehrt unbe­rech­tigt Par­ken­de künf­tig von den Park­plät­zen der bei­den Kli­ni­ken fern zu halten.

Um sicher zu stel­len, dass alle Nut­zer der Park­plät­ze über die neue Park­schein­pflicht infor­miert sind und Zeit haben, sich damit ver­traut zu machen, beginnt ab dem 26. März 2018 eine Infor­ma­ti­ons- und Ein­füh­rungs­pha­se: Gut sicht­bar wer­den im ersten Schritt auf den bei­den Park­flä­chen ins­ge­samt 200 Hin­weis­schil­der ange­bracht. Die­se wei­sen dar­auf hin, dass jeder Nut­zer der Park­flä­chen ver­pflich­tet ist, zu Beginn der Park­zeit einen Park­schein in sein Fahr­zeug zu legen. Künf­tig wird Park­platz­nut­zern das Ein- und Aus­stei­gen leich­ter fal­len. Die Park­buch­ten wer­den der­zeit um 20 Zen­ti­me­ter auf dann 2,50 Meter ver­brei­tert, die­se Ummar­kie­rung ist bereits weit vor­an geschritten.
Inner­halb der ersten drei­ßig Minu­ten bleibt das Par­ken wei­ter­hin kosten­frei. Die Gebüh­ren für das Par­ken über eine hal­be Stun­de hin­aus betra­gen einen Euro je Stun­de bis zu einem Tages­höchst­satz von sechs Euro und einem Wochen­ticket von 30 Euro. Die Gebüh­ren kön­nen per SMS und über eine Smart­phone-App oder bar an allen 22 Park­schein­au­to­ma­ten bezahlt wer­den. An sie­ben Auto­ma­ten ist dar­über hin­aus die Kar­ten­zah­lung möglich.

Bei Ver­stoß gegen die Park­ord­nung wird ein Betrag von 24,90 Euro erho­ben. Wäh­rend der Ein­füh­rungs­pha­se inner­halb der ersten bei­den Wochen wird auf Ver­trags­stra­fen ver­zich­tet, in den nach­fol­gen­den vier Wochen wird nur eine redu­zier­te Ver­trags­stra­fe von 9,90 Euro aus­ge­spro­chen. Mit der Bewirt­schaf­tung der Park­flä­chen und der Über­wa­chung der Park­ord­nung ist das Unter­neh­men fair par­ken beauf­tragt, das für die Betreu­ung von bun­des­weit mehr als 600 Park­flä­chen ein Bewa­chungs­ma­nage­ment ent­wickelt hat.

Eine Gebüh­ren­pflicht auf Kli­nik-Park­plät­zen ist bun­des­weit ein bran­chen­üb­li­cher Standard.