Neu­es Misch­ge­biet „Insel/​Sophienkarree“ in Bayreuth

Die Plan­un­ter­la­gen für den Teil­be­reich 1 kön­nen ab 26. März im Neu­en Rat­haus ein­ge­se­hen werden

Beim Stadt­pla­nungs­amt lie­gen ab Mon­tag, 26. März, die Ent­wür­fe für die Flä­chen­nut­zungs­plan­än­de­rung und den Bebau­ungs­plan für ein „Misch­ge­biet Insel/​Sophienkarree“ öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen mit wei­te­ren umwelt­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen bis ein­schließ­lich 16. April im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Im Stadt­teil St. Geor­gen süd­lich der Bahn­li­nie nach War­men­stein­ach zwi­schen der Insel- und Huge­not­ten­stra­ße sol­len unter ande­rem ein Senio­ren-/Pfle­ge­heim, ein Café, Wohn­ge­bäu­de und nicht stö­ren­des Gewer­be ange­sie­delt wer­den, was im Gesamt­pa­ket den städ­te­bau­li­chen Vor­stel­lun­gen eines Misch­ge­bie­tes für die­sen Bereich ent­spricht. Die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit wur­de von der Stadt in der Zeit von Anfang Dezem­ber bis Mit­te Janu­ar durch­ge­führt. Wäh­rend der öffent­li­chen Aus­le­gung der Plan­un­ter­la­gen gin­gen Äuße­run­gen von pri­va­ter Sei­te ein, die sich deut­lich gegen eine Wei­ter­füh­rung der Huge­not­ten­stra­ße mit Wen­de­ham­mer und Fuß- und Rad­weg über die „Insel“ aus­spra­chen. Um die geplan­te Neu­be­bau­ung auf dem ehe­ma­li­gen Bay­Wa-Gelän­de nicht unnö­tig zu ver­zö­gern, wur­de im Stadt­rat am 28. Febru­ar beschlos­sen, den Bebau­ungs­plan-Ent­wurf in zwei Teil­be­rei­che zu tei­len und aktu­ell nur den Teil­be­reich 1 wei­ter­zu­füh­ren. Dadurch ist es mög­lich, für jeden Teil­be­reich eine stim­mi­ge Lösung für die ein­ge­gan­ge­nen Stel­lung­nah­men und eine abge­wo­ge­ne Pla­nung zu errei­chen. Der Gel­tungs­be­reich des Bebau­ungs­plan-Ent­wurfs im Teil­be­reich 1 hat eine Grö­ße von cir­ca 3,58 Hektar.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Ver­fü­gung. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist kön­nen Stel­lung­nah­men zur Pla­nung schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.