MdL Hein­rich Rudrof: „Gute Nach­rich­ten für ehren­amt­li­che Retter“

„Wer ehren­amt­lich zum Schutz der Bevöl­ke­rung arbei­tet, muss auch gut aus­ge­bil­det sein. Wir erleich­tern daher künf­tig die Frei­stel­lung der Ret­ter für Fort­bil­dun­gen wäh­rend der Arbeits­zeit“, erklärt Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Hein­rich Rudrof (CSU, Hallstadt).

Mit der heu­te im Land­tag beschlos­se­nen Ände­rung des Baye­ri­schen Kata­stro­phen­schutz­ge­set­zes durch den Gesetz­ent­wurf der CSU-Land­tags­frak­ti­on erge­ben sich deut­li­che Ver­bes­se­run­gen für ehren­amt­li­che Ret­ter: „In der Ver­gan­gen­heit war es für die ehren­amt­li­chen Ret­ter nicht immer leicht, sich wäh­rend der Arbeits­zeit vom Arbeit­ge­ber für Fort­bil­dun­gen frei­stel­len zu las­sen. Da dem Arbeit­ge­ber der Aus­fall sei­nes Mit­ar­bei­ters künf­tig durch den Frei­staat für vom Innen­mi­ni­ste­ri­um aner­kann­te Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen erstat­tet wird, wer­den not­wen­di­ge Fort­bil­dungs­maß­nah­men erleich­tert“, macht MdL Rudrof deutlich.

„Wir müs­sen bei der Ret­ter­frei­stel­lung immer einen Spa­gat machen“, erklärt MdL Rudrof wei­ter: „Natür­lich wol­len wir auf der einen Sei­te, dass unse­re ehren­amt­li­chen Ret­ter gut aus­ge­bil­det sind. Auf der ande­ren Sei­te müs­sen gera­de klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Fir­men auf die zuver­läs­si­ge Anwe­sen­heit ihrer Mit­ar­bei­ter zäh­len kön­nen. Die jetzt von uns gefun­de­ne Rege­lung stellt sicher, dass die Arbeit­ge­ber nicht finan­zi­ell bela­stet wer­den, wenn sie ihre Mit­ar­bei­ter frei­wil­lig für not­wen­di­ge Fort­bil­dun­gen im Bereich des Ret­tungs­dien­stes und Kata­stro­phen­schut­zes freistellen.“

Einen gesetz­li­chen Anspruch auf Frei­stel­lun­gen für Aus- und Fort­bil­dun­gen kann es aber aus guten Grund nicht geben, wie Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Rudrof erläu­tert: „Ehren­amt heißt nicht umsonst Ehren­amt. Wir freu­en uns über jeden, der frei­wil­lig ande­ren Men­schen hel­fen möch­te, doch der Groß­teil die­ser Lei­stung erfolgt schon immer ehren­amt­lich in der Frei­zeit. Wer sich für solch ein Ehren­amt ent­schei­det, weiß das auch. Wir unter­stüt­zen mit der heu­ti­gen Geset­zes­än­de­rung ger­ne die Fäl­le, in denen eine Fort­bil­dung aus­nahms­wei­se nur wäh­rend der Arbeits­zeit erfol­gen kann. Der Regel­fall darf das aber nicht wer­den, sonst wer­den sich Arbeit­ge­ber irgend­wann hüten, ehren­amt­li­che Ret­ter einzustellen.“

Bereits im ver­gan­ge­nen Jahr hat­te der Baye­ri­sche Land­tag mit den Stim­men der CSU-Frak­ti­on die gesetz­li­chen Frei­stel­lungs­an­sprü­che für ehren­amt­li­che Hel­fer der Gefah­ren­ab­wehr umfas­send erwei­tert. „Damit unter­stüt­zen wir die ehren­amt­lich Täti­gen, die im Not­fall alles lie­gen und ste­hen las­sen, um Leben zu ret­ten“, so MdL Rudrof. Der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te ver­bin­det die Ver­ab­schie­dung des Geset­zes im Namen der CSU-Frak­ti­on mit einem gro­ßen Lob an alle Ehren­amt­li­chen: „Jeder, der schon ein­mal in einer Not­la­ge auf ehren­amt­lich täti­ge Ret­ter ange­wie­sen war, weiß, wie wich­tig die­ses Enga­ge­ment für unse­re Gesell­schaft ist. Herz­li­chen Dank an alle, die sich hier enga­gie­ren. Wir freu­en uns, mit die­sem Gesetz unse­rem Dank auch Aus­druck ver­lei­hen zu kön­nen“, so MdL Rudrof.