Grü­nes Licht für Retterfreistellung

Für ehren­amt­li­che Ret­ter hat der Baye­ri­sche Land­tag deut­li­che Ver­bes­se­run­gen beschlos­sen. Wie die Bam­ber­ger Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Staats­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml mit­teilt, hat das Ple­num einem Gesetz­ent­wurf der CSU-Frak­ti­on zuge­stimmt, der Fort­bil­dungs­mög­lich­kei­ten wäh­rend der Arbeits­zeit erleichtert.

„In der Ver­gan­gen­heit war es für die ehren­amt­li­chen Ret­ter nicht immer leicht, sich wäh­rend der Arbeits­zeit vom Arbeit­ge­ber für Fort­bil­dun­gen frei­stel­len zu las­sen. Künf­tig kön­nen die Arbeit­ge­ber vom Frei­staat eine Erstat­tung für den Aus­fall des Mit­ar­bei­ters erhal­ten, wenn die­ser an aner­kann­ten Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen für Ret­ter teil­nimmt“, erklärt Huml. Einen gene­rel­len Anspruch auf Frei­stel­lun­gen für Aus- und Fort­bil­dun­gen gebe es nicht, da Arbeit­ge­ber womög­lich kei­ne ehren­amt­li­chen Ret­ter mehr ein­stel­len würden.

Huml betont abschlie­ßend: „Wer ehren­amt­lich zum Schutz der Bevöl­ke­rung arbei­tet, muss auch gut aus­ge­bil­det sein. Wir erleich­tern daher künf­tig die Frei­stel­lung der Ret­ter für Fort­bil­dun­gen wäh­rend der Arbeits­zeit. Die­ses ehren­amt­li­che Enga­ge­ment ist für unse­re Gesell­schaft enorm wich­tig und ich dan­ke allen, die sich hier enga­gie­ren, sehr herzlich.“