Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les (ZBFS) zum „Tag der Kriminalitätsopfer“

Symbolbild Polizei

Rund 30 Mil­lio­nen Euro Ent­schä­di­gung für Gewalt­op­fer in Bayern

Die Lan­des­be­hör­de Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les (ZBFS) in Bay­reuth hat Gewalt­op­fer im Jahr 2017 mit knapp 30 Mil­lio­nen Euro ent­schä­digt. Das ist der höch­ste Betrag an Lei­stun­gen, mit dem das ZBFS Gewalt­op­fer in Bay­ern inner­halb der letz­ten fünf Jah­re unter­stützt hat. Das ZBFS hilft betrof­fe­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern nicht nur finan­zi­ell, son­dern auch persönlich.

„Es ist wich­tig, mit dem „Tag der Kri­mi­na­li­täts­op­fer“ am 22. März auf die Situa­ti­on der durch Kri­mi­na­li­tät geschä­dig­ten Men­schen auf­merk­sam zu machen“, so Dr. Nor­bert Koll­mer, Prä­si­dent des ZBFS.

Die Fol­gen einer Gewalt­tat sind ganz unter­schied­lich. Gewalt­op­fer, die einen Gesund­heits­scha­den erlit­ten haben, kön­nen beim ZBFS einen finan­zi­el­len Aus­gleich erhal­ten – zum Bei­spiel für die Kosten der Heil­be­hand­lung oder für Unter­stüt­zung bei der beruf­li­chen Wiedereingliederung.

Das ZBFS lei­stet aber auch wich­ti­ge per­sön­li­che Unter­stüt­zung – mit den Son­der­be­treu­ern. In jeder Regi­on kön­nen die­se beson­ders qua­li­fi­zier­ten Fach­kräf­te Opfer einer Gewalt­tat zu den mög­li­chen Lei­stun­gen bera­ten, durch das Antrags­ver­fah­ren beglei­ten und auch den Kon­takt zu Opfer­ver­bän­den her­stel­len. „Vie­le Gewalt­op­fer über­rascht es, dass es die­ses kosten­freie Ange­bot für sie gibt und sind dafür sehr dank­bar“, erklärt Tho­mas Ker­ner, Lei­ter der Abtei­lung für Opfer­ent­schä­di­gung im ZBFS.

Aktu­ell hat die Lan­des­be­hör­de Schwer­punkt­stel­len errich­tet, in denen Anträ­ge nach dem Opfer­ent­schä­di­gungs­ge­setz gebün­delt bear­bei­tet wer­den. „Grund hier­für ist die Ver­füg­bar­keit von mög­lichst vie­len hoch­qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­tern an einem Stand­ort, auch um beson­ders fle­xi­bel auf mög­li­che Aus­nah­me­si­tua­tio­nen reagie­ren zu kön­nen“, erklärt Kerner.

Mehr Infor­ma­tio­nen zur Ent­schä­di­gung von Gewalt­op­fern fin­den Sie unter www​.zbfs​.bay​ern​.de/​o​p​f​e​r​e​n​t​s​c​h​a​e​d​i​g​u​n​g​/​g​e​w​a​l​t​o​p​fer.