Bahn­aus­bau Bam­berg: Kla­res Votum für eben­erdi­ge Durchfahrung

For­de­rungs­ka­ta­log und Ziel­plan „Lärm­schutz­wand­hö­hen und Gestal­tung“ – Zwei­drit­tel­mehr­heit stärkt Verhandlungsposition

Bahngleise in Bamberg. Foto: Pressestelle

Bahn­glei­se in Bam­berg. Foto: Pressestelle

Mit 29 zu 13 Stim­men hat sich der Bam­ber­ger Stadt­rat am Diens­tag (06.03.2018) deut­lich für den Aus­bau der Bahn­strecke im Bestand aus­ge­spro­chen. Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke fass­te die Mei­nung vie­ler Wort­bei­trä­ge zusam­men: „Die eigent­li­che Arbeit beginnt mit der heu­ti­gen Tras­sen­fest­le­gung.“ Gleich­zei­tig erwar­tet die Stadt­spit­ze durch das star­ke Man­dat des Stadt­ra­tes auch eine bes­se­re Ver­hand­lungs­po­si­ti­on gegen­über der Bahn.

Und das sind die wesent­li­chen Bau­lei­stun­gen, die bis zur Inbe­trieb­nah­me etwa 2030 durch die DB Netz AG zu schul­tern sind: Anpas­sung der vor­han­de­nen Gleis­in­fra­struk­tur ins­be­son­de­re durch zwei zusätz­li­che Schie­nen­strän­ge, Ver­län­ge­rung der Bahn­stei­ge, neu­er S‑Bahn-Halt im Süden, Erneue­rung der Eisen­bahn­über­füh­run­gen sowie Errich­tung von Lärmschutzwänden.

Für die Umset­zung setzt die Stadt mit einem umfang­rei­chen For­de­rungs­ka­ta­log die Rah­men­be­din­gun­gen zur Sicher­stel­lung städ­ti­scher Zie­le wie ICE-System­halt, Ver­bes­se­run­gen im Nah­ver­kehr, Erhalt des Welt­erbe­sta­tus, Schutz der Trink­was­ser­ver­sor­gung oder der Unter­stüt­zung des Erwerbs­gar­ten­baus. Zum ande­ren sind davon aber ins­be­son­de­re auch Vor­keh­run­gen zur anwoh­ner- und stadt­ver­träg­li­chen Bau­ab­wick­lung betrof­fen. Mit Blick auf Anwoh­ner, Han­del und Gewer­be gilt es, die bau­be­ding­ten Aus­wir­kun­gen – wie Lärm, Staub, Ver­kehrs­be­ein­träch­ti­gun­gen – auf ein erträg­li­ches Maß zu begren­zen. So sol­len die viel­fäl­ti­gen Inter­es­sen der Stadt­ge­sell­schaft bei Wie­der­auf­nah­me des Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens umfas­send berück­sich­tigt werden.

Auch zum Dau­er­the­ma „Lärm­schutz“ wur­den Per­spek­ti­ven auf­ge­zeigt: Mit dem Ziel­plan „Lärm­schutz­wand­hö­hen und Gestal­tungs­an­for­de­run­gen“ lie­gen unter Abwä­gung von schall­schutz­tech­ni­schen und städ­te­bau­li­chen Anfor­de­run­gen nun kon­kre­te Vor­ga­ben vor. Viel­falt statt Mono­to­nie von Stan­dard-Lösun­gen soll über einen Wett­be­werb rea­li­siert werden.

Nun gilt es, die eige­nen Posi­tio­nen in der Aus­füh­rungs­pla­nung der DB zu ver­an­kern. Die­se hat die Fort­set­zung des Dia­lo­ges zuge­sagt. Und die Pro­jekt­ver­ant­wort­li­chen der Stadt sind über­zeugt: Alles, was im Pla­nungs­pro­zess ein­ver­nehm­lich geklärt wer­den kann, wird auch im anschlie­ßen­den Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren durch die Geneh­mi­gungs­be­hör­de nicht mehr in Fra­ge gestellt werden.