Tötungs­de­likt an Bay­reu­ther Seni­or – Ermitt­lungs­be­hör­den ermit­teln zwei Tatverdächtige

Symbolbild Polizei

BAY­REUTH / BUN­DES­GE­BIET. Nach der Fest­nah­me eines mut­maß­li­chen Raub­mör­ders, der für das Ver­bre­chen an dem Seni­or in Bay­reuth im April 2017 seit Som­mer in Unter­su­chungs­haft sitzt, konn­ten Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bay­reuth als wei­te­ren Täter einen Kom­pli­zen ermit­teln, der sich eben­falls für die Tat ver­ant­wor­ten muss. Die umfang­rei­chen und akri­bi­schen Ermitt­lun­gen von Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bay­reuth sind abgeschlossen.

Nach einem anony­men Not­ruf aus Crails­heim am Abend des 12. April 2017 fan­den Poli­zi­sten den 88-jäh­ri­gen Haus­be­sit­zer mit schwer­sten Ver­let­zun­gen und nicht mehr ansprech­bar in sei­nem Anwe­sen in der Inn­stra­ße in Bay­reuth auf. Zwei Tage spä­ter starb der Mann in einem Kran­ken­haus. Auf­grund der Gesamt­um­stän­de muss­ten die Beam­ten schnell von einem Gewalt­ver­bre­chen ausgehen.

Zahl­rei­che Ermitt­lungs­be­am­te ver­schie­de­ner ober­frän­ki­scher Dienst­stel­len arbei­te­ten in der Fol­ge­zeit mit Hoch­druck in der rund drei­ßig­köp­fi­gen SOKO „Inn“ an der Auf­klä­rung des Raubmordes.

Über tau­send Spu­ren und meh­re­re hun­dert Vernehmungen 

Ins­be­son­de­re am Tat­ort sicher­ten die Exper­ten der Spu­ren­si­che­rung der Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth allein in den ersten Tagen rund 1.000 Spu­ren, dar­un­ter Fin­ger­ab­druck­spu­ren, DNA-Spu­ren und Faser­spu­ren. Die­se beacht­li­che Anzahl Spu­ren wur­de über­wie­gend beim Baye­ri­schen Lan­des­kri­mi­nal­amt und in einem Rechts­me­di­zi­ni­schen Insti­tut unter­sucht. Nicht nur im Haus des Opfers, son­dern auch im Umfeld der Tat­ver­däch­ti­gen wur­den zahl­rei­che Gegen­stän­de, ins­be­son­de­re Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel für eine Unter­su­chung sicher­ge­stellt. Im Lau­fe der mona­te­lan­gen Ermitt­lun­gen führ­ten die Beam­ten der SOKO „Inn“ für die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth rund 680 Ver­neh­mun­gen im gan­zen Bun­des­ge­biet durch.

Zahl­rei­che Per­so­nen­über­prü­fun­gen und Durch­su­chun­gen folgen

Im Rah­men ihrer breit­an­ge­leg­ten Ermitt­lun­gen nah­men die Kri­po­be­am­ten in enger Zusam­men­ar­beit mit der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth eine Viel­zahl von Per­so­nen genau­er unter die Lupe. In die­sem Zusam­men­hang fan­den meh­re­re Durch­su­chun­gen von Woh­nun­gen und wei­te­ren Ört­lich­kei­ten auch außer­halb von Bay­ern statt.

Spe­zia­li­sten ver­schie­de­ner Dienst­stel­len unter­stütz­ten die Beam­ten der SOKO „Inn“, ins­be­son­de­re die Regio­na­le EDV-Beweis­mit­tel­si­che­rung und ‑aus­wer­tung der Kri­mi­nal­po­li­zei mit Zen­tral­auf­ga­ben Ober­fran­ken (KPI/Z) bei der Siche­rung und Aus­wer­tung von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln. Des wei­te­ren waren auch das Baye­ri­sche Lan­des­kri­mi­nal­amt und das Bun­des­kri­mi­nal­amt bei der Tat­ort­ar­beit und die Baye­ri­sche Bereit­schafts­po­li­zei mit Spe­zi­al­ge­rät bei Durch­su­chun­gen mit ein­ge­bun­den. Auch exter­ne Sach­ver­stän­di­ge sowie Dol­met­scher lei­ste­ten wert­vol­le Arbeit.

Umfang­rei­che Öffent­lich­keits­ar­beit, „Akten­zei­chen XY“ und aus­ge­setz­te Belohnung 

Gro­ßer Wert wur­de von Beginn an der Ermitt­lun­gen auf die Infor­ma­ti­on und Ein­bin­dung der Bevöl­ke­rung gelegt. Im Rah­men von meh­re­ren Pres­se­be­rich­ten mit Zeu­gen­auf­ru­fen, die über die Print­me­di­en, Rund­funk und Fern­se­hen ver­öf­fent­licht wur­den, nutz­ten die Kri­po­be­am­ten auch die sozia­len Netz­wer­ke der ober­frän­ki­schen Poli­zei und baten in der Fol­ge­zeit um Mit­hil­fe bei der Suche nach tat­ver­däch­ti­gen Män­nern, Fahr­zeu­gen, gestoh­le­nen Schmuck­stücken und fal­schen „Was­ser­wer­kern“. Auch mit der Ver­öf­fent­li­chung des anony­men Not­rufs erhoff­ten sich die Ermitt­ler sach­dien­li­che Hin­wei­se zu der unbe­kann­ten Person.

Mit­te Mai wur­de der Mord­fall in der ZDF-Sen­de­rei­he „Akten­zei­chen XY unge­löst“ gezeigt und hier­bei auch der Not­ruf abge­spielt. Mit­tei­lun­gen, die bei der Son­der­kom­mis­si­on über das eigens ein­ge­rich­te­te Hin­weis­te­le­fon ein­gin­gen, führ­ten zu wei­te­ren Ermittlungen.

Außer­dem erreich­te die Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth über das Baye­ri­sche Lan­des­kri­mi­nal­amt eine Aus­lo­bung in Höhe von 10.000 Euro für Hin­wei­se, die zur Auf­klä­rung der Tat oder zur Ergrei­fung des Täters führen.

Ein maß­geb­li­cher Hin­weis zur Auf­klä­rung des Ver­bre­chens konn­te trotz der umfang­rei­chen Öffent­lich­keits­ar­beit jedoch zunächst nicht erlangt werden.

Gesi­cher­te DNA-Spu­ren brin­gen den Durchbruch

Schließ­lich brach­te das Ergeb­nis der akri­bisch gesi­cher­ten Spu­ren vom Tat­ort den Durch­bruch. An meh­re­ren Stel­len im Wohn­haus wur­den DNA sowie wei­te­re Hin­wei­se auf die zwei Tat­ver­däch­ti­gen gefun­den und beweis­kräf­tig gesichert.

Tat­ver­däch­ti­ger gerät ins Visier der SOKO – Fest­nah­me und Haft

Auf­grund der Erkennt­nis­se rich­te­te sich der Fokus der Kri­po­be­am­ten ver­stärkt auf einen tat­ver­däch­ti­gen Mann aus Schwa­ben. Es gelang den Kri­mi­nal­be­am­ten, in lang­wie­ri­ger und inten­si­ver Klein­ar­beit, nicht nur die Tage rund um das Gewalt­ver­bre­chen, son­dern wei­te­re Zeit­räu­me und das Umfeld des Tat­ver­däch­ti­gen, zu rekon­stru­ie­ren. Dabei erhiel­ten sie auch Unter­stüt­zung von ver­schie­de­nen Kri­mi­nal­dienst­stel­len in Augsburg.

Mit­te Juni zog sich dann die Schlin­ge um den Tat­ver­däch­ti­gen zu. Mit Son­der­ein­satz­kräf­ten der Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on mit Zen­tral­auf­ga­ben in Augs­burg (KPI/Z) nah­men die Kri­po­be­am­ten den mut­maß­li­chen Raub­mör­der in sei­ner Hei­mat­stadt fest.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erging gegen den 35-Jäh­ri­gen Haft­be­fehl wegen Mor­des und schwe­rem Raub. Seit die­ser Zeit sitzt der Beschul­dig­te in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt in Untersuchungshaft.

Ver­dacht eines Mittäters 

Da die Kri­po­be­am­ten den Lebens­wan­del des Beschul­dig­ten durch­leuch­tet hat­ten, wuss­ten sie, dass der 35-Jäh­ri­ge des Öfte­ren mit einem Bekann­ten unter­wegs gewe­sen war. Dabei geriet der zur Tat­zeit 34 Jah­re alte Mann inten­si­ver in den Fokus der Ermittler.

Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen erga­ben, dass der 34-Jäh­ri­ge offen­bar in Mann­heim unter­ge­taucht war. Anfang August über­rasch­ten Ein­satz­kräf­te aus Ober­fran­ken und Mann­heim ihn und wei­te­re Per­so­nen bei der Durch­su­chung einer Woh­nung. Da gegen den Mann auf­grund ande­rer Straf­ta­ten bereits Haft­be­feh­le bestan­den, wur­den die­se sogleich voll­zo­gen und der 34-Jäh­ri­ge in die näch­ste Justiz­voll­zugs­an­stalt eingeliefert.

Beschul­dig­te bereits straf­recht­lich in Erschei­nung getreten

Die Beschul­dig­ten sind wegen ver­schie­de­ner, teils auch schwe­rer Straf­ta­ten, bereits straf­recht­lich in Erschei­nung getre­ten. Die Erkennt­nis­se der Bay­reu­ther Kri­po­be­am­ten lie­fer­ten zahl­rei­che Ermitt­lungs­an­sät­ze zur Auf­klä­rung wei­te­rer Straf­ta­ten, die bei­den Män­ner zur Last gelegt werden.

Auf­grund der umfang­rei­chen Ermitt­lungs­er­geb­nis­se der SOKO „Inn“ hat die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth nun Mord­an­kla­ge gegen bei­de Beschul­dig­ten erhoben.