Neu­es Wohn­bau­ge­biet „Kal­te Lei­te“ in Bayreuth

Bebau­ungs­plan­ent­wurf kann ab 5. März im Neu­en Rat­haus ein­ge­se­hen werden

Beim Stadt­pla­nungs­amt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 5. März, der Bebau­ungs­plan­ent­wurf für das neue Wohn­ge­biet „Kal­te Lei­te“ öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis ein­schließ­lich 18. April im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Das Plan­ge­biet befin­det sich im nord­öst­li­chen Teil von Lain­eck zwi­schen der War­men­steina­cher Stra­ße, der Schüt­zen­stra­ße und der Denk­mal­stra­ße und ist der­zeit nur unwe­sent­lich bebaut. Um den Wohn­stand­ort Lain­eck zu stär­ken, sol­len jetzt moder­ne Wohn­ge­bäu­de als Ein­zel- bezie­hungs­wei­se Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser im Bereich „Kal­te Lei­te“ ermög­licht wer­den. Eine erste öffent­li­che Aus­la­ge der Plan­un­ter­la­gen erfolg­te bereits im ver­gan­ge­nen Som­mer. Die dabei ein­ge­gan­ge­nen Äuße­run­gen führ­ten zu einer Rei­he von Ände­run­gen und Ergän­zun­gen des Ent­wur­fes. In sei­ner Sit­zung Ende Janu­ar die­ses Jah­res hat der Stadt­rat die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­ten beauftragt

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen Mon­tag bis Frei­tag von 8 bis 12 Uhr und Mitt­woch zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Ver­fü­gung. Stel­lung­nah­men zur Pla­nung kön­nen schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.