Bay­reu­ther Stadt­rat stoppt Ver­kaufs­ab­sich­ten für Grund­stücke am Eichendorffring

Der Stadt­rat Bay­reuth hat sich in sei­ner jüng­sten Sit­zung erneut mit dem mög­li­chen Ver­kauf städ­ti­scher Grund­stücke am Eichen­dorff­ring befasst und beschlos­sen, die Ver­kaufs­ab­sich­ten vor­erst nicht weiterzuverfolgen.

Für die frag­li­chen Grund­stücke am Eichen­dorff­ring liegt sowohl von Inve­sto­ren­sei­te als auch von einer Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft der benach­bar­ten Wohn­ge­bäu­de ein Kauf­an­ge­bot vor. Die Grund­stücke, die vor eini­gen Jah­ren im Zuge eines Grund­stücks­tau­sches in den Besitz der Stadt gelangt sind, unter­lie­gen dem Städ­te­bau­för­der­recht. Die Zweck­bin­dungs­frist gilt bis Mit­te 2023. Bei einem Ver­kauf wäre daher mit Rück­for­de­run­gen in beträcht­li­cher Höhe zu rech­nen gewe­sen. Der Stadt­rat hat vor die­sem Hin­ter­grund beschlos­sen, von Ver­kaufs­ab­sich­ten bis zum Ablauf die­ser Frist Abstand zu neh­men und das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Eichen­dorff­ring“ bis dahin nicht fort­zu­füh­ren. Nach Ablauf der Bin­dungs­frist soll die Ange­le­gen­heit dem Stadt­rat wie­der vor­ge­legt wer­den. Ihm ste­hen dann alle Optio­nen offen, sowohl hin­sicht­lich der Bau­leit­pla­nung als auch in Bezug auf einen etwa­igen Verkauf.