Bayreuther Stadtrat stoppt Verkaufsabsichten für Grundstücke am Eichendorffring

Der Stadtrat Bayreuth hat sich in seiner jüngsten Sitzung erneut mit dem möglichen Verkauf städtischer Grundstücke am Eichendorffring befasst und beschlossen, die Verkaufsabsichten vorerst nicht weiterzuverfolgen.

Für die fraglichen Grundstücke am Eichendorffring liegt sowohl von Investorenseite als auch von einer Eigentümergemeinschaft der benachbarten Wohngebäude ein Kaufangebot vor. Die Grundstücke, die vor einigen Jahren im Zuge eines Grundstückstausches in den Besitz der Stadt gelangt sind, unterliegen dem Städtebauförderrecht. Die Zweckbindungsfrist gilt bis Mitte 2023. Bei einem Verkauf wäre daher mit Rückforderungen in beträchtlicher Höhe zu rechnen gewesen. Der Stadtrat hat vor diesem Hintergrund beschlossen, von Verkaufsabsichten bis zum Ablauf dieser Frist Abstand zu nehmen und das Bebauungsplanverfahren „Eichendorffring“ bis dahin nicht fortzuführen. Nach Ablauf der Bindungsfrist soll die Angelegenheit dem Stadtrat wieder vorgelegt werden. Ihm stehen dann alle Optionen offen, sowohl hinsichtlich der Bauleitplanung als auch in Bezug auf einen etwaigen Verkauf.