Land­kreis Bam­berg infor­miert zum The­ma „Asche-Ent­sor­gung“

Der Fach­be­reich Abfall­wirt­schaft infor­miert, dass Asche aus Öfen und Grills nur ent­sorgt wer­den soll, wenn sie voll­stän­dig erkal­tet ist. Nicht zuletzt des­halb ist auf jedem Rest­müll­be­häl­ter der Hin­weis „Kei­ne hei­ße Asche ein­fül­len“ eingeprägt.

Immer wie­der führt nicht voll­stän­dig erkal­te­te Asche zu beschä­dig­ten Müll­ge­fä­ßen oder sogar lebens­ge­fähr­li­chen Brän­den. Seit Jah­res­be­ginn 2017 sind im Land­kreis­ge­biet Bam­berg über 120 Behäl­ter die­ser Fehl­be­fül­lung zum Opfer gefal­len. Sofern ein mit hei­ßer Asche fehl­be­füll­ter Müll­be­häl­ter aus­ge­tauscht wer­den muss, stellt die Abfall­wirt­schaft die Kosten für die Anfahrt und das Ersatz­ge­fäß in Rechnung.

Das Land­rats­amt Bam­berg mahnt daher zu äußer­ster Vor­sicht, denn oft scheint der Asche­hau­fen zwar von außen erlo­schen, jedoch fin­det man im inne­ren noch Glut­re­ste, die in Ver­bin­dung mit Luft und ande­ren Abfäl­len schnell gefähr­li­che Schwel­brän­de aus­lö­sen kön­nen. Des­halb wird gera­ten, die Asche in einem feu­er­fe­sten Metall­be­häl­ter voll­stän­dig aus­küh­len zu lassen.

Der rich­ti­ge Platz für die erkal­te­te Asche ist aus­schließ­lich in der grau­en Rest­ab­fall­ton­ne. Da die Asche – egal ob Kohle‑, Holz- oder Grill­asche – mit Schad­stof­fen bela­stet und folg­lich für die Bio­ab­fall­ver­wer­tung unge­eig­net ist, hat sie in der brau­nen Bio­ton­ne nichts verloren.

Zusätz­lich erin­nert der Fach­be­reich Abfall­wirt­schaft noch­mals dar­an, dass der Ein­wurf von Asche in die Grün­gut­con­tai­ner nicht erlaubt ist. Die Behäl­ter sind aus­schließ­lich zur Samm­lung von Ästen, Zwei­gen, Hecken-/Ra­sen­schnitt, Laub, usw. aus dem Gar­ten vorgesehen.

Bei Fra­gen ste­hen die Mit­ar­bei­ter des Fach­be­reichs Abfall­wirt­schaft am Land­rats­amt Bam­berg unter Tel. 0951/85–706 oder 85–708 ger­ne zur Verfügung.