Stadt Bayreuth: Anträge für Sportförderung müssen bis 1. März vorliegen

Anträge für die Sportförderung/Vereinspauschale 2018 des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie die Anträge auf Sportförderung durch die Stadt Bayreuth müssen dem Sportamt der Stadt Bayreuth bis spätestens 1. März (Ausschlussfrist) vorliegen. Hierauf macht die Stadtverwaltung aufmerksam. Mit dem Antrag müssen die Übungsleiterlizenzen im Original vorgelegt werden. Gefördert werden ausschließlich Lizenzen, die bei Vorlage für das Jahr 2018 gültig sind. Für Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Sportamtes gerne zur Verfügung. Die Richtlinien sowie die Anträge können die Vereine auch im Internet unter www.bayreuth.de herunterladen.