Landgericht Bamberg: Urteilsverkündung im Verfahren wegen Mordes in Asylbewerberunterkunft in Zapfendorf-Unterleiterbach

Symbolbild Polizei

In der seit dem 25.01.2018 laufenden Hauptverhandlung gegen zwei Asylbewerber im Alter von 22 und 19 Jahren wegen gemeinschaftlichen Mordes und gemeinschaftlich begangenen Raubes mit Todesfolge sowie wegen Verabredung zu einem Verbrechen wird voraussichtlich am 22.02.2018 um 11:30 Uhr die 2. Jugendkammer des Landgerichts Bamberg als Schwurgericht das Urteil verkünden.

Am heutigen 8. Verhandlungstag haben die Verfahrensbeteiligten ihre Plädoyers gehalten. Staatsanwaltschaft und Nebenklage sind der Auffassung, dass der Anklagevorwurf in der durchgeführten Beweisaufnahme (es wurden mehr als 40 Zeugen vernommen und zahlreiche Sachverständige angehört) bestätigt wurde, und haben jeweils die Verhängung einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe beantragt. Hinsichtlich des 22-jährigen Angeklagten soll zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden und die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten bleiben. Dessen Verteidiger hat demgegenüber die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren wegen Beihilfe zum Mord unter Freispruch im Übrigen beantragt. Die Verteidigung des jüngeren Angeklagten hat in gleicher Weise für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord unter Freispruch im Übrigen bei Anwendung der Regelung des Jugendstrafrechts plädiert.