Land­ge­richt Bam­berg: Urteils­ver­kün­dung im Ver­fah­ren wegen Mor­des in Asyl­be­wer­ber­un­ter­kunft in Zapfendorf-Unterleiterbach

Symbolbild Polizei

In der seit dem 25.01.2018 lau­fen­den Haupt­ver­hand­lung gegen zwei Asyl­be­wer­ber im Alter von 22 und 19 Jah­ren wegen gemein­schaft­li­chen Mor­des und gemein­schaft­lich began­ge­nen Rau­bes mit Todes­fol­ge sowie wegen Ver­ab­re­dung zu einem Ver­bre­chen wird vor­aus­sicht­lich am 22.02.2018 um 11:30 Uhr die 2. Jugend­kam­mer des Land­ge­richts Bam­berg als Schwur­ge­richt das Urteil verkünden.

Am heu­ti­gen 8. Ver­hand­lungs­tag haben die Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten ihre Plä­doy­ers gehal­ten. Staats­an­walt­schaft und Neben­kla­ge sind der Auf­fas­sung, dass der Ankla­ge­vor­wurf in der durch­ge­führ­ten Beweis­auf­nah­me (es wur­den mehr als 40 Zeu­gen ver­nom­men und zahl­rei­che Sach­ver­stän­di­ge ange­hört) bestä­tigt wur­de, und haben jeweils die Ver­hän­gung einer lebens­lan­gen Gesamt­frei­heits­stra­fe bean­tragt. Hin­sicht­lich des 22-jäh­ri­gen Ange­klag­ten soll zudem die beson­de­re Schwe­re der Schuld fest­ge­stellt wer­den und die Anord­nung der Siche­rungs­ver­wah­rung vor­be­hal­ten blei­ben. Des­sen Ver­tei­di­ger hat dem­ge­gen­über die Ver­hän­gung einer Frei­heits­stra­fe von 9 Jah­ren wegen Bei­hil­fe zum Mord unter Frei­spruch im Übri­gen bean­tragt. Die Ver­tei­di­gung des jün­ge­ren Ange­klag­ten hat in glei­cher Wei­se für eine Ver­ur­tei­lung wegen Bei­hil­fe zum Mord unter Frei­spruch im Übri­gen bei Anwen­dung der Rege­lung des Jugend­straf­rechts plädiert.