Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt: Auto­fah­rer haben Pro­ble­me mit dem „Grün­pfeil“

Symbolbild Polizei

Uner­freu­li­che Bilanz bei Über­wa­chung des ‚Grün­pfeils‘ an der Kreu­zung Armee­stra­ße / Pödel­dor­fer Stra­ße durch die Polizei.

Bereits am Diens­tag die­ser Woche hat sich die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt dem Grün­pfeil in der Armee­stra­ße, Kreu­zung Pödel­dor­fer Stra­ße, ange­nom­men. Die­ser gilt für Fahr­zeug­füh­rer, die von der Armee­stra­ße nach rechts in die Pödel­dor­fer Stra­ße abbie­gen wollen.

Bei der rund ein­stün­di­gen Ver­kehrs­über­wa­chungs­maß­nah­me hin­sicht­lich des Ver­hal­tens von rechts­ab­bie­gen­den Kraft­fahr­zeug­füh­rern an der mit dem Grün­pfeil ver­se­he­nen Ampel, wur­den ins­ge­samt 13 Fahr­zeug­füh­rer bean­stan­det. Wenn man berück­sich­tigt, dass der Über­wa­chungs­zeit­raum ledig­lich eine Stun­de betrug, stellt dies aus Sicht der Poli­zei eine sowohl uner­freu­li­che als auch bedenk­li­che Bilanz dar. Letzt­lich kann fest­ge­hal­ten wer­den, dass sich acht von zehn Ver­kehrs­teil­neh­mern nicht an die Bestim­mung der StVO hielten.

Gere­gelt ist der Grün­pfeil in § 37 Abs. 2 Nr. 1 der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung. Die­ser besagt, dass nach dem Anhal­ten das Abbie­gen nach rechts auch bei Rot erlaubt ist, wenn eben ein sol­cher Grün­pfeil (Grü­ner Pfeil auf schwar­zem Grund) neben dem roten Licht­zei­chen ange­bracht ist. Ent­schei­dend ist hier der Pas­sus ‚nach dem Anhal­ten‘, mit der ein Still­stand des Fahr­zeugs gefor­dert wird.

Dies gilt zudem nur für Abbie­ge­vor­gän­ge aus dem rech­ten Fahr­strei­fen und natür­lich müs­sen sich Ver­kehrs­teil­neh­mer so ver­hal­ten, dass eine Behin­de­rung oder Gefähr­dung ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer, ins­be­son­de­re des Fuß­gän­ger- u. Fahr­zeug­ver­kehrs der frei­ge­ge­be­nen Ver­kehrs­rich­tung, aus­ge­schlos­sen ist.

Sechs der 13 im Rah­men der Kon­trol­le bean­stan­de­ten Fahr­zeug­füh­rer lie­ßen nicht ein­mal ein Ver­lang­sa­men ihres Fahr­zeugs an der Hal­te­li­nie erken­nen, wes­halb in die­sen Fäl­len eine Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­ge die Fol­ge war. Bei sie­ben Ver­kehrs­teil­neh­mern blieb es bei einer münd­li­chen Ver­war­nung. Die zum Teil aus Unwis­sen­heit, zum ande­ren aus Gleich­gül­tig­keit began­ge­nen Ver­stö­ße, kom­men die Fah­rer mit 70 Euro Buß­geld und einem Punkt im Fahr­eig­nungs­re­gi­ster teu­er zu ste­hen. Bei Gefähr­dun­gen oder gar Unfäl­len erhöht sich das vor­ge­se­he­ne Buß­geld noch.

Die Poli­zei Bam­berg-Stadt appel­liert daher drin­gend an die Ver­kehrs­teil­neh­mer, im Sin­ne der Sicher­heit aller am Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men­den Per­so­nen, das Hal­te­ge­bot ent­spre­chend zu beach­ten. Auf­grund des bei der Über­wa­chung fest­ge­stell­ten Ver­hal­tens, wird es zur Erhö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit an den ins­ge­samt vier mit Grün­pfeil gere­gel­ten Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen im Stadt­ge­biet Bam­berg, auch künf­tig Kon­trol­len durch die Bam­ber­ger Poli­zei geben.