Stadt Bay­reuth sucht Kan­di­da­ten für das Amt eines Jugendschöffen

Die Stadt Bay­reuth sucht geeig­ne­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die sich zur Über­nah­me der ehren­amt­li­chen Tätig­keit eines Haupt- und Hilfs­schöf­fen für die Jugend­kam­mern und das Jugend­schöf­fen­ge­richt beim Land­ge­richt und Amts­ge­richt Bay­reuth bereit erklä­ren. Bewer­ber müs­sen unter ande­rem die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit besit­zen und über aus­rei­chen­de Kennt­nis­se der deut­schen Spra­che ver­fü­gen. Sie müs­sen den Geburts­jahr­gän­gen 1949 bis 1994 ange­hö­ren und ihren Haupt­wohn­sitz in Bay­reuth haben. Außer­dem wer­den erzie­he­ri­sche Befä­hi­gung und Erfah­rung erwar­tet sowie die kör­per­li­che Eig­nung, um auch län­ge­ren Sit­zun­gen ohne Beein­träch­ti­gung fol­gen zu können.

Die Über­nah­me die­ses ver­ant­wor­tungs­vol­len Ehren­am­tes ver­langt in hohem Maße Unpar­tei­lich­keit, Selbst­stän­dig­keit und Urteils­rei­fe, aber auch gei­sti­ge Beweg­lich­keit. Da es sich bei der Tätig­keit als Jugend­schöf­fe um ein Ehren­amt han­delt, wird ledig­lich Ver­dienst­aus­fall und eine Auf­wands­ent­schä­di­gung gewährt, eine Ver­gü­tung erfolgt nicht.

Inter­es­sen­ten, die bereit sind, sich hier­für zur Ver­fü­gung zu stel­len, wer­den gebe­ten, dies bis spä­te­stens Diens­tag, 20. Febru­ar, dem Amt für Kin­der, Jugend, Fami­lie und Inte­gra­ti­on im Rat­haus II, Dr.-Franz-Straße 6, schrift­lich mit den dafür vor­ge­se­he­nen Form­blät­tern mit­zu­tei­len. Die­se lie­gen bei den Bür­ger­dien­sten in bei­den Rat­häu­sern aus, sie kön­nen außer­dem über die städ­ti­sche Home­page www​.bay​reuth​.de her­un­ter­ge­la­den wer­den. Die voll­stän­di­ge Anga­be aller gefor­der­ten Daten ist dabei unerlässlich.