Rausch­mit­tel und Waf­fen in Bay­reu­ther Wohnung

Symbolbild Polizei

BAY­REUTH. Nach­dem Beam­te der Ope­ra­ti­ven Ergän­zungs­dien­ste der Bay­reu­ther Poli­zei am Diens­tag­nach­mit­tag bei einem 18-Jäh­ri­gen Rausch­mit­tel und Waf­fen gefun­den haben, lei­ste­te der Mann anschlie­ßend bei sei­ner Fest­nah­me noch Wider­stand gegen die Poli­zi­sten. Auch des­sen älte­rer Beglei­ter muss sich wegen eines Ver­sto­ßes nach dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz ver­ant­wor­ten. Die Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth hat die Ermitt­lun­gen übernommen.

Der Strei­fe fie­len gegen 16.45 Uhr in der Hans-Mei­ser-Stra­ße drei jun­ge Män­ner auf, die offen­sicht­lich einen Joint rauch­ten. Bei der anschlie­ßen­den Kon­trol­le konn­ten die Poli­zi­sten bei einem 44 Jah­re alten Mann aus der Grup­pe eine Klein­men­ge an Mari­hua­na fest­stel­len. Außer­dem fan­den die Beam­ten bei dem 18-Jäh­ri­gen einen LSD-Strip und Bar­geld in Höhe eines vier­stel­li­gen Eurobetrages.

Anschlie­ßend führ­te die Strei­fe jeweils eine Woh­nungs­durch­su­chung bei den bei­den Män­nern durch. Wäh­rend die Poli­zi­sten bei dem Älte­ren kei­ne wei­te­ren Rausch­mit­tel fan­den, konn­ten die Beam­ten bei sei­nem Kom­pli­zen eine klei­ne Men­ge Cry­stal, Mari­hua­na im drei­stel­li­gen Gramm­be­reich und drei Pisto­len mit Muni­ti­on beschlag­nah­men. Bei den Waf­fen han­del­te es sich um eine Schreck­schuss- und zwei soge­nann­te Sof­tair­waf­fen. Als die Poli­zei­be­am­ten den 18-Jäh­ri­gen auf­grund die­ser Fun­de anschlie­ßend zur wei­te­ren Sach­be­ar­bei­tung zur Poli­zei­dienst­stel­le trans­por­tie­ren woll­ten, lei­ste­te er hier­bei noch Wider­stand, bei dem nie­mand ver­letzt wurde.

Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen hat das Rausch­gift­kom­mis­sa­ri­at der Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth über­nom­men. Bei­den Män­ner müs­sen sich jeweils wegen ihrer Ver­stö­ße nach dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz ver­ant­wor­ten. Gegen den 18-jäh­ri­gen Täter lei­te­ten die Poli­zei­be­am­ten auf­grund des Wider­stan­des gegen Voll­streckungs­be­am­te ein wei­te­res Straf­ver­fah­ren ein.