Land­kreis Bam­berg sucht Jugend­schöf­fen für die Amts­pe­ri­ode 2019 bis 2023

Der Land­kreis Bam­berg sucht Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die bereit sind, das Amt des Jugend­schöf­fen zu über­neh­men. Nach Mög­lich­keit sol­len geeig­ne­te Per­so­nen aus allen Krei­sen der Bevöl­ke­rung, vor allem auch Eltern und Aus­bil­der, berück­sich­tigt wer­den. Das Schöf­fen­amt steht grund­sätz­lich allen offen, die die Befä­hi­gung zur Beklei­dung öffent­li­cher Ehren­äm­ter und die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit besit­zen. Vor­aus­set­zung ist jedoch, dass die Bewer­be­rin­nen bzw. die Bewer­ber im Land­kreis Bam­berg wohnen.

Zum Amt eines Jugend­schöf­fen sol­len nicht beru­fen werden,

  • Per­so­nen, die zu Beginn der Amts­pe­ri­ode das 25. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben oder
  • Per­so­nen, die das 70. Lebens­jahr bereits über­schrit­ten haben oder bis zum Beginn der Amts­pe­ri­ode voll­enden würden
  • Per­so­nen, die zur Zeit der Auf­stel­lung der Vor­schlags­li­ste nicht in der Gemein­de wohnen
  • Per­so­nen, die aus gesund­heit­li­chen Grün­den zu dem Amt nicht geeig­net sind
  • Per­so­nen, die man­gels aus­rei­chen­der Beherr­schung der deut­schen Spra­che für das Amt nicht geeig­net sind
  • Per­so­nen, die in Ver­mö­gens­ver­fall gera­ten sind.

Inter­es­sier­te kön­nen sich bis 28. Febru­ar 2018 bei ihren Wohn­sitz­ge­mein­den oder direkt beim Fach­be­reich Jugend und Fami­lie des Land­krei­ses Bam­berg (Tel.: 0951/85–531) mel­den und in die Vor­schlags­li­sten ein­tra­gen lassen.

Der Jugend­hil­fe­aus­schuss des Land­krei­ses Bam­berg wird dann in sei­ner Sit­zung am 21. März 2018 die Vor­schlä­ge behandeln.

Ein Bewer­bungs­for­mu­lar sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen kön­nen unter www​.schoef​fen​wahl​.de ein­ge­se­hen bzw. her­un­ter­ge­la­den werden.