Fahr­kar­ten­au­to­mat in Wei­ßen­ohe gesprengt – Wei­ter­hin Zeu­gen gesucht

Symbolbild Polizei

WEI­ßEN­OHE, LKR. FORCH­HEIM. Nach der Spren­gung eines Fahr­kar­ten­au­to­ma­ten durch bis­lang Unbe­kann­te am frü­hen Mor­gen des 9. Febru­ar am Bahn­hof Wei­ßen­ohe, sucht das ermit­teln­de Baye­ri­sche Lan­des­kri­mi­nal­amt nach einer Auto­fah­re­rin, die als Zeu­gin in Betracht kommt.

Gegen 5 Uhr bemerk­te ein Zeu­ge eine Deto­na­ti­on aus dem Bereich des Bahn­ho­fes. Zudem ent­deck­te kur­ze Zeit spä­ter ein Lok­füh­rer einen zer­stör­ten Fahr­kar­ten­au­to­ma­ten am Bahn­steig und Gegen­stän­de im Gleis­bett. Die alar­mier­ten Poli­zei­be­am­ten stell­ten dar­auf­hin fest, dass die bis­lang unbe­kann­ten Täter den Auto­ma­ten offen­sicht­lich auf­ge­sprengt haben.

Nach­dem die Kri­mi­nal­po­li­zei Bam­berg vor Ort die ersten Ermitt­lun­gen und Spu­ren­si­che­rungs­maß­nah­men durch­führ­te, hat inzwi­schen das Fach­de­zer­nat des Baye­ri­schen Lan­des­kri­mi­nal­am­tes die Sach­be­ar­bei­tung zur Tat über­nom­men. Im Rah­men die­ser Unter­su­chun­gen fan­den die Kri­mi­nal­be­am­ten nun her­aus, dass zum Zeit­punkt der Tat eine Frau mit ihrem Auto die B2 in Rich­tung Nürn­berg befuhr. Sie befand sich auf Höhe der Ein­mün­dung zur Bahn­hof­stra­ße als es zur Deto­na­ti­on kam. Anschlie­ßend hielt die Fah­re­rin kurz an der dor­ti­gen Bus­hal­te­stel­le an und sah sich um. Nach kur­zer Zeit setz­te sie ihre Fahrt jedoch fort.

Abge­se­hen von der beschrie­be­nen Zeu­gin bit­tet das Baye­ri­sche Lan­des­kri­mi­nal­amt wei­ter­hin um Hin­wei­se und stellt ins­be­son­de­re fol­gen­de Fragen:

  • Wem sind gegen 5 Uhr im Bereich des Bahn­ho­fes ver­däch­ti­ge Per­so­nen und/​oder Fahr­zeu­ge aufgefallen?
  • Wer hat im Vor­feld in Wei­ßen­ohe ver­däch­ti­ge Wahr­neh­mun­gen gemacht, die im Zusam­men­hang mit der Fahr­kar­ten­au­to­ma­ten­spren­gung ste­hen könnten?
  • Wer konn­te die Tat/​Täter beobachten?
  • Wer kann sonst sach­dien­li­che Hin­wei­se zur Tat geben?

Selbst Wahr­neh­mun­gen von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, die nach erster eige­ner Beur­tei­lung nicht unmit­tel­bar etwas mit der Tat zu tun haben, kön­nen für die Ermitt­ler von Bedeu­tung sein.

Zeu­gen, ins­be­son­de­re die erwähn­te Auto­fah­re­rin, wer­den gebe­ten, sich unter der Tel.-Nr. 089/1212–0 mit dem Baye­ri­schen Lan­des­kri­mi­nal­amt in Ver­bin­dung zu setzen.