Info­nach­mit­tag zum The­ma „Vor­sor­ge­voll­macht“ in Bayreuth

Immer noch hal­ten vie­le Men­schen eine Vor­sor­ge­voll­macht für über­flüs­sig. Das ist aber ein Irr­tum. Im Fall, dass der eige­ne Wil­le aus wel­chen Grün­den auch immer nicht geäu­ßert wer­den kann, kön­nen die Ange­hö­ri­gen nicht auto­ma­tisch die Ange­le­gen­hei­ten des Betrof­fe­nen regeln. Einer gül­ti­gen Vor­sor­ge-Voll­macht kommt daher eine zen­tra­le Bedeu­tung zu. Ist eine sol­che Voll­macht nicht vor­han­den, kommt sehr schnell ein amt­li­ches Betreu­ungs­ver­fah­ren in Gang. Wer nicht möch­te, dass im Zwei­fels­fall das Amts­ge­richt über ihn bestimmt, soll­te daher recht­zei­tig einen Ange­hö­ri­gen oder eine son­sti­ge Per­son sei­nes Ver­trau­ens bevoll­mäch­ti­gen. Zu die­sem The­ma bie­tet die Bür­ger­be­geg­nungs­stät­te, Am Sen­del­bach 1–3, am Don­ners­tag, 8. Febru­ar, um 15 Uhr, einen Info­nach­mit­tag an. Refe­ren­tin ist Bet­ti­na Wur­zel, die Lei­te­rin der städ­ti­schen Betreu­ungs­stel­le. Sie erläu­tert, wie eine Vor­sor­ge-Voll­macht aus­se­hen soll­te, wozu man eine Betreu­ungs­ver­fü­gung braucht und was bei einer Pati­en­ten­ver­fü­gung zu beach­ten ist.