Forch­hei­mer Grü­ne: „Gericht zer­legt Bay­erns Luftreinhalteplan“

Forch­heims Grü­ne wun­dern sich über das sehr mode­ra­te Echo in Medi­en und Öffent­lich­keit zum Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Mün­chen, in dem schwe­res Ver­sa­gen und Miß­ach­tung der Gerich­te durch die CSU-Regie­rung fest­ge­stellt wird. Den Ein­wän­den der Ver­tre­te­rin des CSU-Umwelt­mi­ni­ste­ri­ums ent­geg­ne­te die vor­sit­zen­de Rich­te­rin des Ver­wal­tungs­ge­richts wort­wört­lich „Ich glau­be, Sie ver­ken­nen den Ernst der Lage. Mit die­sem all­ge­mei­nen Bla­bla im Ent­wurf des Luft­rein­hal­te­plans genü­gen sie nicht den Vor­ga­ben des Gerichts.“ Die Rich­te­rin sprach von einer hal­ben Sei­te „Lari­fa­ri“, nann­te das Kon­zept der CSU-Regie­rung eine „Ali­bi­ver­an­stal­tung“ und sag­te wei­ter: „ Mit die­sem all­ge­mei­nen Bla­bla im Ent­wurf des Luft­rein­hal­te­plans genü­gen sie nicht den Vor­ga­ben des Gerichts“, womit sie auf ein Urteil und Beschlüs­se des Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs (VGH) verwies.

Die Forch­hei­mer Grü­nen begrü­ßen das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Mün­chen vom 29.1.2018 und vor allem die deut­li­chen Wor­te des Gerichts. Emme­rich Huber, selbst Rechts­an­walt und Land­tags­kan­di­dat der Grü­nen, hält das Ver­hal­ten der CSU-Regie­rung aus 2 Grün­den für einen ech­ten Skan­dal. „Zum einen“ sagt Huber „haben bereits Ver­wal­tungs­ge­rich­te und vor allem der VGH schon 2014 kon­kre­te Maß­nah­men gegen die Über­schrei­tung der Grenz­wer­te bei Stick­oxi­den und Fein­staub ange­mahnt und dabei auch ein kon­kre­tes Kon­zept für Fahr­ver­bo­te von Die­sel­fahr­zeu­gen ver­langt. Daß die CSU-Regie­rung die­se gericht­li­chen Vor­ga­ben igno­riert, ist unglaub­lich. Das kennt man in Euro­pa bis­her nur von Regie­run­gen, die sich von der Rechts­staat­lich­keit ver­ab­schie­den, wie z.B. in Ungarn oder Polen.“ Huber ver­weist dar­auf, daß auch die vor­sit­zen­de Rich­te­rin die­ses Ver­hal­ten als ein „Novum und auch ein Unding“ ange­pran­gert hat.

Uner­träg­lich sind nach Mei­nung der Grü­nen aber vor allem auch die Fol­gen der Igno­ranz der CSU-Regie­rung. Huber wirft der CSU vor, die Inter­es­sen der Auto­in­du­strie und von unbe­lehr­ba­ren Auto­fah­rern über das Leben und die Gesund­heit der Men­schen in Bay­ern zu stel­len. „Jahr für Jahr„ stellt er fest, „ster­ben in Deutsch­land nach offi­zi­el­len Zah­len der Bun­des­re­gie­rung 50.000 bis 90.000 Men­schen an der Luft­ver­schmut­zung durch Fein­staub und Stick­oxi­de. Da sind drin­gend und not­falls dra­sti­sche Maß­nah­men erfor­der­lich. Da kann man sich nicht hin­stel­len und sagen, mit uns wird es kei­ne Fahr­ver­bo­te geben, wie See­ho­fer das tut.“ Die Grü­nen stel­len klar, daß auch sie Fahr­ver­bo­te als ulti­ma ratio sehen, aber zum Schutz von Men­schen­le­ben müß­ten sie als Mög­lich­keit zumin­dest ein­ge­plant und not­falls eben auch umge­setzt wer­den, wie es der VGH gefor­dert hat. Huber sieht das auch als ein wich­ti­ges The­ma der inne­ren Sicher­heit. Er kri­ti­siert, daß Tod und schwe­re Gesund­heits­schä­den durch Luft­ver­schmut­zung in der Öffent­lich­keit und in den Medi­en kaum the­ma­ti­siert wer­den, weil sie schlei­chend und unspek­ta­ku­lär sind. „Da gibt es kei­nen Auf­ruhr im Land, bei Fahr­ver­bo­ten aber wäre er gewal­tig“ ver­mu­tet Huber und genau des­halb, so unter­stel­len die Grü­nen, wür­de sich die CSU um Ein­schrän­kun­gen bei der hei­li­gen Kuh Auto um jeden Preis her­um­drücken, sogar unter kla­rem Rechtsbruch.