Fasching in Fran­ken – die Poli­zei rät: Las­sen Sie Ihr Auto stehen!

Symbolbild Polizei

Näch­ste Woche geht der Fasching in sei­ne End­pha­se. Die Poli­zei führt aus die­sem Grund ver­stärkt Ver­kehrs­kon­trol­len durch.

Bereits an die­sem Wochen­en­de (03./04.02.2018) und in der dar­auf­fol­gen­den Woche fin­den vie­le Faschings­ver­an­stal­tun­gen im mit­tel­frän­ki­schen Raum statt. Schon ver­gan­ge­nes Wochen­en­de kon­trol­lier­te die Poli­zei über­durch­schnitt­lich vie­le Auto­fah­rer. Im Nach­hin­ein stell­te sich her­aus, dass ein gro­ßer Anteil unter Alko­hol­ein­fluss stand. Sie rät daher ein­dring­lich, beim Kon­sum von Alko­hol das Auto ste­hen zu las­sen. Ein alko­ho­li­sier­ter Auto­fah­rer stellt immer eine Gefahr für sich und ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer dar.

Auch wenn Sie bei gerin­gem Alko­hol­kon­sum ein Kraft­fahr­zeug füh­ren, kann es zum Ver­lust der Fahr­erlaub­nis kom­men. Bereits bei einer Blut­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von 0,3 Pro­mil­le in Ver­bin­dung mit der Gefähr­dung oder Schä­di­gung ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer ist die Fahr­erlaub­nis in Gefahr. Für Füh­rer­schein­neu­lin­ge wäh­rend der zwei­jäh­ri­gen Pro­be­zeit und für alle Fah­rer unter 21 Jah­ren gilt gene­rell die Null-Promille-Grenze.

Des­halb rät die Polizei:

  • Küm­mern Sie sich schon vor Beginn der Fei­er­lich­keit um eine Abholmöglichkeit.
  • Bestim­men Sie spä­te­stens zu Beginn einer Ver­an­stal­tung in der Grup­pe eine Per­son, die alko­hol­frei bleibt und sich und die Ande­ren sicher nach Hau­se bringt.
  • Benut­zen Sie für die Heim­fahrt vom Ver­an­stal­tungs­ort öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel oder ein Taxi.
  • Sor­gen Sie not­falls für eine Über­nach­tungs­mög­lich­keit im Umfeld der Veranstaltungsörtlichkeit.

Die Kon­troll­bi­lanz der mit­tel­frän­ki­schen Poli­zei vom zurück­lie­gen­den Wochen­en­de Frei­tag 26.01.2018, 06:00 Uhr bis Mon­tag 29.01.2018, 06:00 Uhr ist bereits vor dem Höhe­punkt des Faschings 2018 ernüch­ternd. Auf Grund der Ergeb­nis­se zahl­rei­cher Rou­ti­ne­kon­trol­len wur­den in Mit­tel­fran­ken mehr als 40 Ver­kehrs­teil­neh­mer wegen unzu­läs­si­ger Fahr­ten unter Alko­hol- bzw. Dro­gen­ein­fluss bean­stan­det. 11 Straf­ver­fah­ren wegen Trun­ken­heit im Stra­ßen­ver­kehr, ein Straf­ver­fah­ren wegen Fah­rens unter Dro­gen­ein­fluss, 11 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen Fah­rens unter Ein­fluss alko­ho­li­scher Geträn­ke sowie 20 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen Fah­rens unter Dro­gen­ein­fluss wur­den eingeleitet.

Auf Grund der heu­er sehr kur­zen Faschings­zeit – Ascher­mitt­woch ist bereits am 14.02.2018 – sind die Faschings­ver­an­stal­tun­gen unter der Woche und an den bei­den näch­sten Wochen­en­den dicht gedrängt.

Beach­ten Sie daher die Rat­schlä­ge Ihrer Poli­zei und sor­gen Sie mit Ihrem Ver­hal­ten für opti­ma­le Sicher­heit auf unse­ren Stra­ßen, denn: Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht!