Rech­nun­gen der Lan­des­ju­stiz­kas­se Bam­berg wer­den ab die­sem Jahr mit Giro­Code übersandt

Symbolbild Polizei

Gerichts­ko­sten bequem mit dem Smart­phone bezahlen

Die Lan­des­ju­stiz­kas­se Bam­berg ist zustän­dig für die Ein­zie­hung und Bei­trei­bung aller baye­ri­schen Gerichts­ko­sten­for­de­run­gen, bei­spiels­wei­se Grund­buch­ge­büh­ren und Pro­zess­ko­sten. Um die Zah­lung für die Bür­ger mög­lichst ein­fach zu gestal­ten, liegt jeder Rech­nung ein Über­wei­sungs­be­leg mit vor­ge­druck­ten Bank­da­ten und Kosten­be­trag bei. Seit die­sem Jahr besteht nun mit­tels eines auf­ge­druck­ten Giro­Codes (vgl. links abge­bil­de­tes Muster­bei­spiel) auch die Mög­lich­keit, die Rech­nungs­da­ten ein­fach mit dem Smart­phone mit einer Ban­king­App zu erfas­sen und so die Zah­lung ohne gro­ße Auf­wän­de vor­zu­neh­men. Dies gilt eben­so für die Bezah­lung von Geld­stra­fen und Geldbußen.

Die Lan­des­ju­stiz­kas­se Bam­berg möch­te damit zeit­ge­mä­ße Zah­lungs­mög­lich­kei­ten eröff­nen und die Kosten­schuld­ner, die ihre Bank­ge­schäf­te in der Regel online oder am SBTer­mi­nal der Bank täti­gen, anspre­chen. Bei ca. 1,5 Mil­lio­nen erstell­ten Rech­nun­gen im Jahr ist somit ein wei­te­rer Schritt zu einer schnel­le­ren und effi­zi­en­te­ren Zah­lungs­ab­wick­lung getan. Den bewähr­ten Über­wei­sungs­be­leg wird es dabei selbst­ver­ständ­lich nach wie vor geben. „Für die Zukunft gilt es nun, mit der Ent­wick­lung digi­ta­ler Lösun­gen, wie zum Bei­spiel der ERe­ch­nung und dem EPayment, die Bür­ger­freund­lich­keit wei­ter zu ver­bes­sern und die Justiz damit noch stär­ker an den moder­nen Zah­lungs­ver­kehr anzu­bin­den“, erklärt Andre­as Hof­mann, Lei­ter der ADV­Stel­le bei der Lan­des­ju­stiz­kas­se Bamberg.