Bay­reu­ther Mikro­zen­sus 2018 im Janu­ar gestartet

Beson­ders geschul­te Inter­view­er bit­ten im Auf­trag des Lan­des­am­tes für Sta­ti­stik um Aus­künf­te zur wirt­schaft­li­chen und sozia­len Lage sowie zur Wohnsituation

Auch in die­sem Jahr wird in Bay­ern, wie im gesam­ten Bun­des­ge­biet, wie­der der Mikro­zen­sus, eine amt­li­che Haus­halts­be­fra­gung bei einem Pro­zent der Bevöl­ke­rung, durch­ge­führt. Nach Mit­tei­lung des Baye­ri­schen Lan­des­am­tes für Sta­ti­stik wer­den dabei im Lau­fe des Jah­res rund 60.000 Haus­hal­te im Frei­staat von beson­ders geschul­ten und zuver­läs­si­gen Inter­viewe­rin­nen und Inter­view­ern zu ihrer wirt­schaft­li­chen und sozia­len Lage sowie in die­sem Jahr auch zu ihrer Wohn­si­tua­ti­on befragt. Für den über­wie­gen­den Teil der Fra­gen besteht eine Auskunftspflicht.

Mit der Erhe­bung wer­den seit 1957 lau­fend aktu­el­le Zah­len über die wirt­schaft­li­che und sozia­le Lage der Bevöl­ke­rung, ins­be­son­de­re der Haus­hal­te und Fami­li­en, ermit­telt. Der Mikro­zen­sus 2018 ent­hält zudem noch Fra­gen zur Wohn­si­tua­ti­on. Neben der Wohn­flä­che und dem Bau­al­ter der Woh­nung wer­den unter ande­rem die Hei­zungs­art und die Höhe der zu zah­len­den Mie­te sowie die Neben­ko­sten erho­ben. Die durch den Mikro­zen­sus gewon­ne­nen Infor­ma­tio­nen sind Grund­la­ge für zahl­rei­che gesetz­li­che und poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen und des­halb für alle Bür­ger von gro­ßer Bedeutung.

Wie das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Sta­ti­stik wei­ter mit­teilt, fin­den die Mikro­zen­sus­be­fra­gun­gen ganz­jäh­rig von Janu­ar bis Dezem­ber statt. In Bay­ern sind dem­nach bei rund 60.000 Haus­hal­ten, die nach einem objek­ti­ven Zufalls­ver­fah­ren ins­ge­samt für die Erhe­bung aus­ge­wählt wur­den, wöchent­lich mehr als 1.000 Haus­hal­te zu befragen.

Das dem Mikro­zen­sus zugrun­de lie­gen­de Stich­pro­ben­ver­fah­ren ist ver­hält­nis­mä­ßig kosten­gün­stig und hält die Bela­stung der Bür­ger in Gren­zen. Um jedoch die gewon­ne­nen Ergeb­nis­se reprä­sen­ta­tiv auf die Gesamt­be­völ­ke­rung über­tra­gen zu kön­nen, ist es wich­tig, dass jeder der aus­ge­wähl­ten Haus­hal­te auch tat­säch­lich an der Befra­gung teil­nimmt. Aus die­sem Grund besteht für die mei­sten Fra­gen des Mikro­zen­sus eine gesetz­lich fest­ge­leg­te Aus­kunfts­pflicht, und zwar für bis zu vier auf­ein­an­der fol­gen­de Jahre.

Daten­schutz und Geheim­hal­tung sind, wie bei allen Erhe­bun­gen der amt­li­chen Sta­ti­stik, umfas­send gewähr­lei­stet. Auch die Inter­viewe­rin­nen und Inter­view­er, die ihre Besu­che bei den Haus­hal­ten zuvor schrift­lich ankün­di­gen und sich mit einem Aus­weis des Lan­des­amts legi­ti­mie­ren, sind zur strik­ten Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet. Statt an der Befra­gung per Inter­view teil­zu­neh­men, hat jeder Haus­halt das Recht, den Fra­ge­bo­gen selbst aus­zu­fül­len und per Post an das Lan­des­amt einzusenden.