Ärztlicher Bezirksverband Oberfranken: Dr. Otto Johann Beifuss gewählt

Die Ärztinnen und Ärzte des Ärztlichen Bezirksverbandes (ÄBV) Oberfranken haben seit dem 17. Januar 2018 mit Dr. med. Otto Johann Beifuss einen neuen 1. Vorstandsvorsitzenden. Der neue Vorsitzende ist Facharzt für Allgemeinmedizin. Dr. med. Melanie Rubenbauer wurde 2. Vorsitzende. Beifuss dankte allen Ärztinnen und Ärzten nach der Wahl für das große Vertrauen und nannte als oberstes Ziel seiner Arbeit in der kommenden Amtsperiode, ein möglichst großes Maß an Konsens zwischen Hausund Fachärzten sowie zwischen Niedergelassenen- und Krankenhausärzten herzustellen und zu fördern.

„Eine gedeihliche Zusammenarbeit, über Fachgrenzen hinweg, zum Wohl aller sich uns anvertrauenden Patienten ist unser oberstes Ziel“, so Beifuss. Der neu Gewählte dankte zugleich dem bisherigen 1. Vorsitzenden des ÄBV Oberfranken, Dr. med. Ulrich Megerle, für seine herausragenden Leistungen. Megerle gebühre vor allem ein Wort des Respekts. Er habe die Ärzteschaft über fünf Jahre vor Ort repräsentiert. Megerle war stets ein geachteter Verhandlungspartner und hoch geschätzter Mitgestalter der Gesundheitsversorgung in der Region. Beifuss: „Ich danke Kollegen Megerle für seinen außerordentlich erfolgreichen Einsatz und wünsche ihm alles Gute“.

Der ÄBV Oberfranken umfasst derzeit ca. 5.700 Mitglieder. Alle zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte, die in einem oberfränkischen Ärztlichen Kreisverband Mitglied sind, d. h. die in Oberfranken ärztlich tätig sind oder dort ihren Hauptwohnsitz haben, sind automatisch Mitglieder des ÄBV. Zu seinen Aufgaben der ärztlichen Berufsvertretung gehören u. a. die Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzte im Rahmen der Gesetze, die Einhaltung der ärztlichen Berufspflichten, die Förderung der ärztlichen Fortbildung und insbesondere die Mitwirkung in der öffentlichen Gesundheitspflege. Der ÄBV Oberfranken ist nach dem Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) auch zuständig für die Durchführung des Rügeverfahrens und für den Antrag auf Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens.

Zu erreichen ist der ÄBV-Vorsitzende unter der Telefon-Nummer: 0172/8113275