Land­rats­amt Forch­heim: Wahl der Jugendschöffen

Das Amt für Jugend, Fami­lie und Senio­ren des Land­krei­ses Forch­heim erstellt eine Vor­schlags­li­ste der Jugend­schöf­fen für die Jugend­kam­mer des Land­ge­richts Bam­berg und des Jugend­schöf­fen­ge­richts beim Amts­ge­richt Forch­heim für die Amts­dau­er 2019–2023. Gesucht wer­den je 16 Män­ner und 16 Frauen.

Geeig­ne­te Personen

Es wer­den Per­so­nen aus allen Krei­sen der Bevöl­ke­rung, vor allem auch Eltern und Aus­bil­der, gesucht, die erzie­he­risch befä­higt oder in der Jugend­er­zie­hung erfah­ren sind. Die Vor­ge­schla­ge­nen müs­sen die Befä­hi­gung zur Beklei­dung öffent­li­cher Ehren­äm­ter und die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit besit­zen. Zum Amt eines Jugend­schöf­fen sol­len nicht beru­fen werden,

  • Per­so­nen, die zu Beginn der Amts­pe­ri­ode das 25. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben oder
  • Per­so­nen, die das 70. Lebens­jahr bereits über­schrit­ten haben oder bis zum Beginn der Amts­pe­ri­ode voll­enden würden
  • Per­so­nen, die zur Zeit der Auf­stel­lung der Vor­schlags­li­ste nicht in der Gemein­de wohnen
  • Per­so­nen, die aus gesund­heit­li­chen Grün­den zu dem Amt nicht geeig­net sind
  • Per­so­nen, die man­gels aus­rei­chen­der Beherr­schung der deut­schen Spra­che für das Amt nicht geeig­net sind
  • Per­so­nen, die in Ver­mö­gens­ver­fall gera­ten sind.

Inter­es­sier­te kön­nen sich bei ihrer Gemein­de oder direkt beim Jugend­amt des Land­krei­ses mel­den. Anmel­de­schluss beim Land­kreis ist Mon­tag, 19.03.2018.

Ein Bewer­bungs­for­mu­lar sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen kön­nen unter www​.schoef​fen​wahl​.de ein­ge­se­hen bzw. her­un­ter­ge­la­den werden.
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie unter der Tele­fon­num­mer 09191/86–2300.

Ver­fah­ren

Zustän­dig für die Erstel­lung der Vor­schlags­li­ste aus den ein­ge­gan­ge­nen Vor­schlä­gen, die anschlie­ßend dem Wahl­aus­schuss des Amts­ge­rich­tes vor­ge­legt wer­den muss, ist der Jugend­hil­fe­aus­schuss des Land­krei­ses Forchheim.