CSU Eber­mann­stadt infor­mier­te über EBSer Baulandmodell

Über 50 Inter­es­sier­te kamen, um sich über das vom Stadt­rat mehr­heit­lich beschlos­se­ne Bau­land­mo­dell Eber­mann­stadt zu infor­mie­ren. Der CSU Orts­ver­band sieht es als sei­ne Pflicht an, die Bür­ger über das zu infor­mie­ren was durch den Stadt­rats­be­schluss auf sie zukommt. Der Grund waren Fra­ge­bö­gen, die vom Rat­haus an die Bür­ger ver­sandt wur­den, die ent­we­der bau­rei­fe Grund­stücke ihr eigen nen­nen oder Grund­stücke im Bau­erwar­tungs­land „Debert II und III“ besitzen.

Alt­stadt­rat Hubert Herbst infor­mier­te die Anwe­sen­den über das Ent­wick­lungs­gut­ach­ten ISEK. Er zeig­te auf, dass in die­sem Gut­ach­ten Grund­stücke aus dem Flä­chen­nut­zungs­plan her­aus­ge­nom­men wer­den kön­nen, soll­ten sich die Eigen­tü­mer nicht bereit­erklä­ren die Hälf­te ihrer Flä­chen zu einem noch fest­zu­set­zen­de Preis an die Stadt abzu­tre­ten. Außer­dem müs­sen Bau­platz­be­sit­zer befürch­ten, dass die Stadt von einer Rege­lung im Bau­ge­setz­buch Gebrauch macht, dass die­se ver­pflich­tet wer­den, inner­halb von 5 Jah­ren zu bau­en oder zu ver­kau­fen. Genau das Glei­che sieht auch das Ebser Bau­land­mo­dell vor. Nimmt man auch noch die Abzü­ge für zu erbrin­gen­de Aus­gleich­flä­chen vor, ver­blei­ben dem jewei­li­gen Eigen­tü­mer höch­sten ein Drit­tel sei­ner Flä­che, die inner­halb von 5 Jah­ren von ihm selbst zu bebau­en ist, oder er hat sie zu ver­kau­fen. Für ein Zurück­hal­ten für die Kin­der ver­bleibt bei die­sem Modell kaum Raum.

In der aus­gie­bi­gen Dis­kus­si­on wur­de viel Unmut über die­ses Vor­ge­hen geäu­ßert, zumal in den Nach­bar­ge­mein­den nur nach den gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Bau­land­um­le­gun­gen ver­fah­ren wird. Kri­ti­siert wird wei­ter, dass durch die­se Maß­nah­men kurz­fri­stig kein Bau­land für die gro­ßen Nach­fra­gen bereit­ge­stellt wer­den kann.

Nach­dem vie­le Unklar­hei­ten offen blie­ben, leg­te die Ver­samm­lung fol­gen­des fest:

Die Bür­ger­mei­ste­rin wird auf Grund ihres Ange­bots gebe­ten, eine zeit­na­he öffent­li­che Abend­ver­an­stal­tung abzu­hal­ten, um das Bau­land­mo­dell zu erläu­tern. Außer­dem soll eine auch für Lai­en ver­ständ­li­che Kon­kre­ti­sie­rung des Grund­satz­be­schlus­ses erfol­gen, um Miss­ver­ständ­nis­se aus­zu­schlie­ßen. Wich­tig ist auch eine Dar­stel­lung der tech­ni­schen Umset­zung, wie Art der Ver­fah­rens­schrit­te, deren Rechts­cha­rak­ter, zeit­li­che Abfol­ge und die damit ver­bun­de­nen zwangs­läu­fi­gen Aus­wir­kun­gen auf die Ver­füg­bar­keit der Bauplätze.

Selbst­ver­ständ­lich wird die Stadt­ver­wal­tung über das Ergeb­nis des Abends benachrichtigt.