CSU Ebermannstadt informierte über EBSer Baulandmodell

Über 50 Interessierte kamen, um sich über das vom Stadtrat mehrheitlich beschlossene Baulandmodell Ebermannstadt zu informieren. Der CSU Ortsverband sieht es als seine Pflicht an, die Bürger über das zu informieren was durch den Stadtratsbeschluss auf sie zukommt. Der Grund waren Fragebögen, die vom Rathaus an die Bürger versandt wurden, die entweder baureife Grundstücke ihr eigen nennen oder Grundstücke im Bauerwartungsland „Debert II und III“ besitzen.

Altstadtrat Hubert Herbst informierte die Anwesenden über das Entwicklungsgutachten ISEK. Er zeigte auf, dass in diesem Gutachten Grundstücke aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden können, sollten sich die Eigentümer nicht bereiterklären die Hälfte ihrer Flächen zu einem noch festzusetzende Preis an die Stadt abzutreten. Außerdem müssen Bauplatzbesitzer befürchten, dass die Stadt von einer Regelung im Baugesetzbuch Gebrauch macht, dass diese verpflichtet werden, innerhalb von 5 Jahren zu bauen oder zu verkaufen. Genau das Gleiche sieht auch das Ebser Baulandmodell vor. Nimmt man auch noch die Abzüge für zu erbringende Ausgleichflächen vor, verbleiben dem jeweiligen Eigentümer höchsten ein Drittel seiner Fläche, die innerhalb von 5 Jahren von ihm selbst zu bebauen ist, oder er hat sie zu verkaufen. Für ein Zurückhalten für die Kinder verbleibt bei diesem Modell kaum Raum.

In der ausgiebigen Diskussion wurde viel Unmut über dieses Vorgehen geäußert, zumal in den Nachbargemeinden nur nach den gesetzlich vorgeschriebenen Baulandumlegungen verfahren wird. Kritisiert wird weiter, dass durch diese Maßnahmen kurzfristig kein Bauland für die großen Nachfragen bereitgestellt werden kann.

Nachdem viele Unklarheiten offen blieben, legte die Versammlung folgendes fest:

Die Bürgermeisterin wird auf Grund ihres Angebots gebeten, eine zeitnahe öffentliche Abendveranstaltung abzuhalten, um das Baulandmodell zu erläutern. Außerdem soll eine auch für Laien verständliche Konkretisierung des Grundsatzbeschlusses erfolgen, um Missverständnisse auszuschließen. Wichtig ist auch eine Darstellung der technischen Umsetzung, wie Art der Verfahrensschritte, deren Rechtscharakter, zeitliche Abfolge und die damit verbundenen zwangsläufigen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der Bauplätze.

Selbstverständlich wird die Stadtverwaltung über das Ergebnis des Abends benachrichtigt.