Bür­ger­initia­ti­ve pro Wie­sent­tal ohne Ost­span­ge (BIWO): Empört Euch – Enga­giert Euch

Vor­stän­de und Akti­ve der Arbeits­ge­mein­schaf­ten der Bür­ger­initia­ti­ve pro Wie­sent­tal ohne Ost­span­ge (BIWO) las­sen erfreut die Sekt­kor­ken knal­len. War­um? Dem Volks­be­geh­ren: Damit Bay­ern Hei­mat bleibt – Beton­flucht ein­däm­men“ steht recht­lich nichts mehr im Weg, schlie­ßen sie aus der Pres­se­mit­tei­lung der Grü­nen vom 25. Janu­ar 2018: „ Die Fest­le­gung einer abso­lu­ten Flä­chen­ver­brauchs­ober­gren­ze ist das mil­de­ste Mit­tel, um …… die Flä­chen­re­du­zie­rung im gewünsch­ten Umfang sicher­zu­stel­len.“ (Die­ser Satz stammt aus einem Rechts­gut­ach­ten des Augs­bur­ger Rechts­pro­fes­sors Dr. Mar­tin Klemt und ist Teil einer gut­ach­ter­li­chen Zusam­men­fas­sung). Auf­trag­ge­ber war der Vor­sit­zen­de des Wirt­schafts­aus­schus­ses im Baye­ri­schen Land­tag, Erwin Huber (CSU), der damit einem Geset­zes­ent­wurf der Land­tags-Grü­nen über­prü­fen ließ. Des­sen Kern­be­stand­teil – eine Höchst­gren­ze für den Flä­chen­ver­brauch von fünf Hekt­ar pro Tag – ist Basis des von Grü­nen gemein­sam mit ÖDP und der Arbeits­ge­mein­schaft bäu­er­li­cher Land­wirt­schaft (AbL) gestar­te­ten Volks­be­geh­rens: Beton­flut ein­däm­men! Damit Bay­ern Hei­mat bleibt.“ (Anmer­kung BIWO: der­zeit ca. 13,1 ha pro Tag oder 90 Qua­drat­me­ter täg­lich pro Minu­te, bzw. 18 Fuß­ball­fel­der pro Tag oder pro Jahr Flä­chen­ver­lust so groß wie die Flä­che des Ammersees).

Empört Euch – Enga­giert Euch

BIWO Vor­sit­zen­der Hein­rich Kat­ten­beck und alle Akti­ven der BIWO-Arbeits­krei­se sehen sich erneut bestärkt noch inten­si­ver und enga­gier­ter ein­zu­set­zen gegen den dra­stisch über­di­men­sio­nier­ten zer­stö­re­ri­schen Neu­bau der B 470 durch das hoch­wer­tig EU geschütz­te Natu­ra 2000 Gebiet des Unte­ren Wie­sent­ta­les auf 6, 9 km Län­ge. Dabei ver­folgt die BIWO das Ziel, dass poli­ti­sche Gemein­sam­kei­ten im Kreis­s­tag sich regen mögen und ange­strebt wer­den zur Erstel­lung eines Gut­ach­tens für ein inte­grier­tes nach­hal­ti­ges und umwelt­freund­li­ches Infra­struk­tur­ver­kehrs­kon­zept des öst­li­chen Land­krei­ses Forch­heim im Natur­park Frän­ki­sche Schweiz Vel­den­stei­ner Forst. „Es darf nicht so weit kom­men, dass für die roman­ti­sche Bur­gen­stra­ße und durch die Frän­ki­sche Schweiz ein Anreiz geschaf­fen wird für eine gestei­ger­te Zunah­me des Stra­ßen­ver­kehrs und die bestehen­de B 470 vom Schwer­last- Spe­di­ti­ons- und Güter­fern­ver­kehr mit schwe­ren Zug­ma­schi­nen, Schwer­la­stern und Giga­li­nern zu Tode gefah­ren wird. Mobi­li­tät-Lebens­qua­li­tät-Hei­mat soll­ten poli­tisch gewollt sein, statt Hei­mat­zer­stö­rung-Lärm­be­lä­sti­gung-Fein­staub­be­la­stun­gen, die erreicht wür­den“, so der BIWO Vor­sit­zen­der Hein­rich Kat­ten­beck in der BIWO Reso­lu­ti­on zur Ände­rung des Baye­ri­schen Lan­des­pla­nungs­ge­set­zes vom 25. Juni 2012, das mit dem Volks­be­geh­ren erreicht wer­den soll.

BIWO baut Jugend

Auszug aus dem BIWO-Flyer

Aus­zug aus dem BIWO-Flyer

Bereits am 20.2. erhofft sich die BIWO die Neu­grün­dung einer Jugend­grup­pe „Jun­ge BIWO“ , damit gewähr­lei­stet wird und Akti­vi­tä­ten mög­lich wer­den, dass auch die nach­fol­gen­den Gene­ra­tio­nen sich an der Arten­viel­falt und Land­schaft­s­pracht unse­res hei­mat­lich schö­nen Wie­sent­ta­les erfreu­en und die beste Boni­tät der land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen im Wie­sent­tal nut­zen kön­nen. Im neu­en Fly­er: Der Neu­bau der Ost­span­ge B 470 als Süd­um­fah­rung Forch­heim zer­stört das Wie­sent­tal! stellt die BIWO ihre Zie­le vor und zeigt auf der Innen­sei­te wie dra­stisch das Wie­sent­tal unwie­der­bring­lich und nicht mehr wie­der erkenn­bar, zer­stört wer­den wür­de, einer­seits an Hand der Pla­nung, die das Wie­sent­tal schreck­lich zer­stückelt, zer­schnei­det, unan­sehn­lich wer­den lässt und ande­rer­seits, was die üblen Fol­gen sind für den nicht bedarfs­not­wen­di­gen Neu­bau der B 470 Ost­span­ge, Süd­um­fah­rung Forch­heims. Der Fly­er soll in einer Auf­la­ge von 2 500 Stück erstellt wer­den. Für die Jah­res­haupt­ver­samm­lung der BIWO am Mon­tag, 16.4. um 19:30 Uhr im Gast­haus Egel­seer, Wie­sen­t­hau, wird der Fly­er zur Ver­tei­lung ausgehändigt.

BIWO Beschluss­vor­la­ge für 20.2.2018:

Reso­lu­ti­on der Bür­ger­initia­ti­ve pro Wie­sent­tal ohne Ost­span­ge (BIWO) zum Volksbegehren.
Ände­rung des Baye­ri­schen Landesplanungsgesetzes
vom 25. Juni 2012, geän­dert 22.12.2015, in Kraft ab 1.1.2016 soll sein:

  1. Art. 2 ein­fü­gen Nr. 9: Flä­chen­ver­brauch: Die erst­ma­li­ge Inan­spruch­nah­me von Frei­flä­chen vor Sied­lungs-und Verkehrszwecke.
  2. Art. 5 Über­schrift wird geän­dert in:
    Leit­ziel, Leit­maß­stab und Flä­chen­schutz in der Landesplanung
  3. Art. 5 erhält Abs. 3 neu eingefügt:
    Der Flä­chen­ver­brauch wird ab dem Jahr 2020 auf durch­schnitt­lich 5 Hekt­ar pro Tag begrenzt. Die Auf­tei­lung der Ziel­vor­ga­be auf die ver­schie­de­nen Pla­nungs­trä­ger erfolgt im Landesentwicklungsprogramm.
  4. Die­ses Gesetz tritt am _​_​_​_​_​_​_​_​_​in Kraft.

Begrün­dung:

Mit dem Gesetz wird in Bay­ern eine ver­bind­li­che Gren­ze für den Flä­chen­ver­brauch – der Umwand­lung von unbe­bau­ter Flä­che und Natur in Sied­lungs- und Ver­kehrs­flä­che – ein­ge­führt. Damit wird sicher­ge­stellt, dass der Flä­chen­ver­brauch in Bay­ern ab 2020 nicht höher als durch­schnitt­lich 5 Hekt­ar pro Tag sein darf. (Im Jah­re 2015 waren es durch­schnitt­lich 13,1 ha/​Tag, lt. Lan­des­amt für Sta­ti­stik 2016) oder 90 qm/​Min. pro Tag, das ent­spricht einer Flä­che von 18 Fuß­ball­fel­dern pro Tag oder pro Jahr der Flä­che des Ammersees.

Wich­tig zu wis­sen: Durch das Anbin­de­ge­bot von Hei­mat­mi­ni­ster Mar­kus Söder, kann künf­tig noch leich­ter und ohne Rück­sicht auf gewach­se­ne Struk­tu­ren im Außen­be­reich gebaut werden.

Hein­rich Kat­ten­beck: „Ich mei­ne: Es ist höch­ste Zeit , gegen den Raub­bau an unse­rem Land vor­zu­ge­hen. Der unge­brem­ste Flä­chen­ver­brauch und die damit eng ver­bun­de­ne Ver­sie­ge­lung und Ver­dich­tung des Bodens zer­stö­ren die natür­li­chen Lebens­grund­la­gen von Mensch, Tier, Natur, Land­schaft, füh­ren zu einer Ver­ödung der Orts­zen­tren, ver­stär­ken die Hoch­was­ser­ge­fahr, ver­nich­ten wert­voll­stes Acker- und Grün­land, ent­stel­len das Land­schafts-und Kul­tur­land­schafts­ge­sicht Fran­kens und damit ganz Bayern.
Außer­dem: Ein­kaufs- und Logi­stik­zen­tren wer­den zuneh­mend das Bild unse­rer Hei­mat­land­schaft prä­gen, und über Jahr­hun­der­te gewach­se­ne Orte, Natur­schön­hei­ten, Kul­tur­land­schaft ent­wer­ten, Bei­spiel Wei­lers­bach Edekamarkt.
Den Bür­gern wer­den wert­vol­le Erho­lungs­räu­me, aktu­ell Bei­spiel Zweng Gos­ber­ger Flur, geraubt.
Gefähr­dung der Trink­was­ser­ver­sor­gung durch z.B. Öltank­ha­verie ist nicht auszuschließen.
Es wird erkenn­bar: die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen des Flä­chen­ver­brau­ches haben ein Aus­maß erreicht, das sofor­ti­ges Han­deln nötig macht, um wei­te­ren galop­pie­ren­den Scha­den von unse­rer lebens-und lie­bens­wer­ten Hei­mat, den Lebens­grund­la­gen für Men­schen von Flo­ra und Fau­na, abzuwenden.
Fest steht auch: Weil frei­wil­li­ge Lösun­gen, die es ja schon gibt in dem Bünd­nis zum frei­wil­li­gen Flä­chen­ver­brauch nicht wir­ken, soll eine gesetz­li­che Höchst­gren­ze für den Flä­chen­ver­brauch geschaf­fen werden.“

Und es ist wich­tig auch zu wis­sen: Die Bun­des­re­gie­rung will mit ihrer natio­na­len Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie den Flä­chen­ver­brauch auf 30 ha/​Tag begren­zen (der­zeit 120 ha/​Tag bun­des­weit). Die Kom­mis­si­on Boden­schutz beim Umwelt­bun­des­amt hat einen Vor­schlag unter­brei­tet, wie die­ses Ziel auf die Bun­des­län­der ver­teilt wer­den könn­te und dabei kom­men eben für Bay­ern 4,7 ha/​Tag heraus.

Der vor­lie­gen­de Antrag auf Zulas­sung zum Volks­be­geh­ren, Geset­zes­ent­wurf, ori­en­tiert sich an die­ser Ziel­grö­ße der Bun­des­re­gie­rung und begrenzt den Flä­chen­ver­brauch in Bay­ern ab dem Jahr 2020 auf 5 ha/​Tag.

Resü­mee: Die Redu­zie­rung ist ein wirk­sa­mes und aus­ge­wo­ge­nes Ziel einer­seits, weil dadurch der Flä­chen­ver­brauch deut­lich ver­rin­gert wird, und ande­rer­seits aber auch noch genü­gend Spiel­raum für wei­te­re Ent­wick­lung der Kom­mu­nen bleibt. Es müss­te doch end­lich künf­tig kom­mu­na­les Ziel sein einen spar­sa­me­ren Umgang und intel­li­gen­te­ren Umgang mit der Flä­che zu wol­len, anzu­stre­ben. Inwie­weit hier ILEK oder ISEK oder ande­re kom­mu­na­le Zusam­men­ar­beit mit­hel­fen, wird sich zeigen.

Fakt ist, dass durch die Ände­rung im Lan­des­pla­nungs­ge­setz das poli­ti­sche Ziel der Flä­chen-redu­zie­rung mit einer Form eines recht­lich ver­bind­li­chen Ziels aus­ge­stat­tet wird, das ins­be­son­ders an die für die Aus­wei­sung von Bau­ge­bie­ten zustän­di­gen Gemein­den gerich­tet ist. Hier greift auch der Art. 1 a Abs 2 des Bun­des­bau­ge­set­zes. = spar­sa­mer Umgang mit der Fläche.

Übri­gens, auch das ist wich­tig zu wis­sen: Die kom­mu­na­le Pla­nungs­ho­heit bleibt erhal­ten. Den Gemein­den bleibt es unbe­nom­men, den Innen­be­reich der Gemein­de nach­hal­tig, wirt­schaft­lich, zu ent­wickeln. Nur die Nut­zung des Außen­be­rei­ches ist quan­ti­ta­tiv ein­ge­schränkt, aber nicht wie immer fälsch­li­cher­wei­se argu­men­tiert wird, ausgeschlossen.

Übri­gens auch der Art. 141 Abs. 1 Baye­ri­sche Ver­fas­sung spielt hier mit rein. Er for­dert Schutz der natür­li­chen Lebens­grund­la­gen und damit trag­fä­hi­ge Grün­de für eine Begren­zung der Flä­chen-inan­spruch­nah­me der Kom­mu­nen. Im Abs. 1 heisst es da: …..gehört es zu den vor­ran­gi­gen Auf­ga­ben von Staat, Gemein­den und Kör­per­schaf­te des öffent­li­chen Rechts, Boden, Was­ser und Luft als natür­li­che Lebens­grund­la­gen zu schüt­zen, ein­ge­tre­te­ne Schä­den mög­lichst zu behe­ben oder aus­zu­gleichn ….. Lei­stungs­fä­hig­keit des Natur­haus­hal­tes zu erhal­ten und dau­er­haft zu ver­bes­sern…. Sowie kenn­zeich­nen­de Orts-und Land­schafts­bil­der zu scho­nen und zu erhalten“…

Übri­gens wird durch die Ände­rung des Geset­zes der Begriff Flä­chen­ver­brauch in die Begriffs-bestim­mun­gen des Baye­ri­schen Lan­des­pla­nungs­ge­set­zes auf­ge­nom­men. Dadurch wird klar­ge­stellt, dass unter Flä­chen­ver­brauch die erst­ma­li­ge Inan­spruch­nah­me von Frei­flä­chen in Sied­lungs- und Ver­kehrs­flä­chen zu ver­ste­hen ist.

Hein­rich Kat­ten­beck: „Ich den­ke die deut­li­che Begren­zung des Flä­chen­ver­brau­ches ab dem Jahr 2020 stellt einen wich­ti­gen Zwi­schen­schritt dar, damit in der Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung die ange­streb­te Flä­chen­kreis­lauf­wirt­schaft ohne wei­te­ren Flä­chen- Neu­ver­brauch erreicht wird.

Zu emp­feh­len wäre den Kom­mu­nen, dass das Flä­chen­schutz­ziel ins­be­son­de­re für die Aus­wei­sung von Bau­ge­bie­ten in den Kom­mu­nen so aus­ge­legt wird, dass die Auf­tei­lung auf die Kom­mu­nen nach aner­kann­ten, sta­ti­stisch ver­füg­ba­ren Kri­te­ri­en, demo­kra­fi­scher Wan­del, Ober-Mit­tel-Klein­zen­trum etc oder etwa der Bevöl­ke­rungs­stär­ke der jewei­li­gen Kom­mu­ne gestaf­felt nach Grö­ßen­klas­sen der Kom­mu­nen erfolgt. Das wäre auch eine Erleich­te­rung für die Umset­zung und für die Zie­le von ILEK, ISEK oder wie die ande­ren inter­kom­mu­na­len Zusam­men­schlüs­se heißen.

Im Hin­blick auf die­se Aus­füh­run­gen, die übri­gens kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit erhe­ben, soll­ten wir den Antrag auf Zulas­sung des Volks­be­geh­rens unterstützen.“

Beschluss-Vor­la­ge für 20.2.2018.

Das Volks­be­geh­ren = Vor­stu­fe zum Volks­ent­scheid, ist drei­stu­fig ausgestaltet:

  1. Antrag auf Zulas­sung: Der aktu­el­le Stand: 48000 Unter­schrif­ten wur­den bereits Stand 9.1.2018 gelei­stet. Not­wen­dig waren nur 25.000 Unterschriften.
    Das Innen­mi­ni­ste­ri­um prüft das Volks­be­geh­ren auf sei­ne Zuläs­sig­keit. Zeit­dau­er für die Abga­be des Antrag max. 2 Jahre.
    Erach­tet das Innen­mi­ni­ste­ri­um die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für die Zulas­sung des Volks­be­geh­rens für nicht gege­ben, ent­schei­det über die Zulas­sung der Baye­ri­sche Verfassungsgerichtshof.
  2. Im Fal­le der Zulas­sung müs­sen sich inner­halb von 2 Wochen min­de­stens 10 % aller stimm- und wahl­be­rich­tig­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Bay­ern auf den Gemein­den in Ein­tra­gungs­li­sten in den Amts­räu­men ein­tra­gen. Zeit­raum wird vom Innen­mi­ni­ste­ri­um bekannt gegeben.
    Bekannt­ma­chung durch das Innen­mi­ni­ste­ri­um spä­te­stens in sechs Wochen, nach Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts­ho­fes Bekannt­ma­chung inner­halb 4 Wochen.
    Die Ein­tra­gungs­frist beginnt zwi­schen acht und 12 Wochen nach der Bekanntgabe.
    Das Ergeb­nis der Ent­ra­gung wird vom Lan­des­wahl­aus­schuss festgestellt.
    Haben sich mehr als 10 % ein­ge­tra­gen liegt ein rechts­gül­ti­ges Volks­be­geh­ren vor.
  3. Im Fal­le der Recht­mä­ßig­keit des Volks­be­geh­rens muss die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung inner­halb von vier Wochen ihre Stel­lung­nah­me abge­ben und vom Land­tag beschlie­ßen lassen.
    Spä­te­stens drei Mona­te danach muss der Land­tag das Volks­be­geh­ren behan­deln. und der Nicht­an­nah­me des Gesetz­ent­wur­fes durch den Land­tag kommt der Volks­ent­scheid, bei dem alle Stimm­be­rech­tig­ten über den Gesetz­ent­wurf mit Ja oder Nein abstim­men können.
    Der Land­tag hat 3 Mög­lich­kei­ten mit dem Volks­be­geh­ren umzugehen:
    1. Er nimmt die Geset­zes­vor­la­ge des Volks­be­geh­rens unver­än­dert an, damit wird die­se Gesetz.
    2. Er lehnt das Volks­be­geh­ren ab, dann fin­det inner­halb von drei Mona­ten ein Volks­ent­scheid über den Geset­zes­ent­wurf statt. Der Land­tag kann dabei einen eige­nen Geset­zes­ent­wurf als Alter­na­ti­ve dem Volk zur Abstim­mung vorlegen.
    3. Der Land­tag bestrei­tet die Rechts­gül­tig­keit des Volks­be­geh­rens. Gegen die­sen Beschluss kön­nen die Unter­zeich­ner den Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hof anrufen.

Sta­ti­stik:

  • Bay­ern hat 70.550 Qua­drat­ki­lo­me­ter Fläche
  • Land­wirt­schaft: 33.106 Qua­drat­ki­lo­me­ter, knapp 47% an der Gesamt­flä­che des Freistaates
  • Wald: 25.707 Qua­drat­ki­lo­me­ter, was knapp 37% ausmacht.
  • Sied­lungs-Ver­kehrs­flä­chen: 8.351 Qua­drat­ki­lo­me­ter, ca. 12 % der Flä­che (Ver­nich­tung täg­lich 13,1 ha = 18 Fuß­ball­fel­der pro Tag. Und um die soll‚s beim Volks­be­geh­ren gehen).
  • Was­ser­flä­chen: 1.234 Qua­drat­ki­lo­me­ter = ca. 2%
  • Flä­chen ande­rer Nut­zung: 1.234 Qua­drat­ki­lo­me­ter = ca. 3%

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter https://​www​.bi​-wie​sent​tal​.de