Rat­haus: För­der­ku­lis­se zwingt Stadt Forch­heim zur Neu­ver­ga­be der Aufträge

Forchheimer Rathaus. ©Stadt Forchheim

Forch­hei­mer Rat­haus. ©Stadt Forchheim

Der Stadt­rat der Stadt Forch­heim hat gestern in nicht­öf­fent­li­cher Sit­zung Ober­bür­ger­mei­ster Dr. Uwe Kirsch­stein beauf­tragt, die bestehen­den Pla­ner­ver­trä­ge für die Sanie­rung des Forch­hei­mer Rat­hau­ses im Ein­ver­neh­men mit den Pla­nern auf­zu­he­ben bzw. nöti­gen­falls zu kün­di­gen. Hin­ter­grund ist eine im Juli 2017 durch den Stadt­rat beschlos­se­ne Nut­zung des Rat­haus­ge­bäu­des als „Haus der Begeg­nung“. Die­ser Beschuss hat­te deut­li­che Ver­än­de­run­gen der bau­li­chen und pla­ne­ri­schen Anfor­de­run­gen zur Fol­ge, zudem aber auch die Mög­lich­keit der Gene­rie­rung erheb­li­cher För­der­mit­tel – eine Per­spek­ti­ve, die die Stadt nun dazu zwingt, die Auf­trä­ge neu zu regeln.

Die für die Stadt täti­gen Pla­ner haben ermit­telt, dass auf­grund des oben genann­ten Stadt­rats­be­schlus­ses ein deut­lich höhe­rer Inve­sti­ti­ons­auf­wand besteht, näm­lich vor­aus­sicht­lich 15,5 Mil­lio­nen Euro gegen­über der ursprüng­li­chen Kosten­schät­zung von neun Mil­lio­nen Euro. Dies wur­de dem Stadt­rat im Novem­ber 2017 mit­ge­teilt und zugleich eine juri­sti­sche Über­prü­fung der Kon­se­quen­zen die­ser Kosten­meh­rung ein­ge­lei­tet: Not­wen­dig gewor­den ist nun eine euro­pa­wei­te Neu­aus­schrei­bung der Pla­ner­auf­trä­ge für Archi­tek­ten­lei­stun­gen, das Trag­werk und für die tech­ni­sche Aus­rü­stung, weil sich das Pro­jekt „Sanie­rung des Rat­hau­ses“ infol­ge des Nut­zungs­kon­zepts und der gestie­ge­nen Bau­ko­sten „wesent­lich geän­dert“ hat. Grund­la­ge hier­für ist § 132 GWB (Gesetz gegen Wett­be­werbs­be­schrän­kun­gen). Hier heißt es u. a.: „Wesent­li­che Ände­run­gen eines öffent­li­chen Auf­trags wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit erfor­dern ein neu­es Ver­ga­be­ver­fah­ren. Wesent­lich sind Ände­run­gen, die dazu füh­ren, dass sich der öffent­li­che Auf­trag erheb­lich dem ursprüng­lich ver­ge­be­nen öffent­li­chen Auf­trag unter­schei­det.“ Die Neu­aus­schrei­bung ist des­halb unum­gäng­lich, weil andern­falls ein för­der­schäd­li­cher Ver­stoß gegen das Ver­ga­be­recht vor­lä­ge. Um in sol­chen Fäl­len die Neu­aus­schrei­bung für die Auf­trag­ge­ber auch wirt­schaft­lich mög­lich zu machen, sieht § 133 GWB das Recht für den Auf­trag­ge­ber vor, die lau­fen­den Ver­trä­ge zu kündigen.

Die Ent­schei­dung für eine Neu­ver­ga­be hat der Stadt­rat nach inten­si­ver, teils kon­tro­ver­ser Dis­kus­si­on getrof­fen. Dabei wur­den der Zeit­fak­tor und die Kosten­ent­wick­lung zum The­ma gemacht. Grund­la­ge des Beschlus­ses waren ein Gut­ach­ten durch ein Rechts­an­walts­bü­ro sowie die aus­drück­li­che Emp­feh­lung der Regie­rung von Ober­fran­ken, die Pla­ner­ver­trä­ge für die Sanie­rung des Rat­hau­ses auf­grund der neu­en Auf­ga­ben­stel­lung neu auszuschreiben.

Solan­ge von einer Nut­zung des Rat­hau­ses für die Ver­wal­tung aus­ge­gan­gen wur­de, konn­te nur in gerin­gem Umfang mit För­der­gel­dern gerech­net wer­den. Seit dem Beschluss über die Nut­zung des Rat­hau­ses als „Haus der Begeg­nung“ sind erheb­li­che För­der­gel­der mög­lich: Es ist zu erwar­ten, dass die Bau­ko­sten trotz der Stei­ge­rung auf EUR 15,5 Mio. nach Abzug der För­de­run­gen unter den ursprüng­lich ange­setz­ten neun Mil­lio­nen Euro lie­gen wer­den. Denk­bar sind hier För­der­gel­der aus ver­schie­de­nen Berei­chen der Denk­mal­pfle­ge und der Städ­te­bau­för­de­rung aus Bund und Land Bay­ern, von Stif­tun­gen sowie aus EU-Mitteln.

Die bis­he­ri­gen Pla­ner wer­den die glei­chen Chan­cen haben wie alle ande­ren Bewer­ber auch, an der Aus­schrei­bung teil­zu­neh­men und den Zuschlag zu bekom­men. Ober­bür­ger­mei­ster Dr. Uwe Kirsch­stein betont auch im Namen von Pro­jekt­lei­te­rin Clau­dia Stumpf: „Wir haben immer sehr ver­trau­ens­voll und ergeb­nis­ori­en­tiert mit unse­ren bis­he­ri­gen Auf­trag­neh­mern zusam­men­ge­ar­bei­tet und bedau­ern inso­weit die nun not­wen­di­gen Schrit­te, zu denen uns die recht­li­chen Vor­ga­ben zwin­gen. Des­halb wür­den wir uns sehr über eine erneu­te Bewer­bung der bis­he­ri­gen Pla­ner freuen!“

Wenn alles plan­mä­ßig ver­läuft, ist die Ver­ga­be im Mai 2018 abge­schlos­sen, so dass dann mög­lichst naht­los wei­ter­ge­plant und gear­bei­tet wer­den kann. Die Zwi­schen­zeit wird die Stadt u. a. dafür nut­zen, um das För­der­sze­na­rio zu klä­ren und die in Betracht kom­men­den För­der­pro­gram­me zusammenzustellen.