Last­wa­gen­fah­rer nach rück­sichts­lo­ser Flucht in Haft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Coburg

MIT­TEL­FRAN­KEN / UNTER­FRAN­KEN / OBER­FRAN­KEN. Nach sei­ner rück­sichts­lo­sen Fahrt am spä­ten Diens­tag­abend muss sich nun der 38-jäh­ri­ge Last­wa­gen­fah­rer straf­recht­lich ver­ant­wor­ten. Auf­grund der Ermitt­lun­gen von Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Coburg befin­det sich der Mann inzwi­schen in Untersuchungshaft.

Auf der Auto­bahn A73 bei Erlan­gen in Mit­tel­fran­ken wider­setz­te sich der bereits unfall­be­schä­dig­te und Schlan­gen­li­ni­en fah­ren­de Last­wa­gen­fah­rer, gegen 21 Uhr, der Anhal­tung durch eine Strei­fen­be­sat­zung. In der Fol­ge­zeit setz­te der Mann sei­ne rück­sichts­lo­se Fahrt durch ver­schie­den Land­krei­se in Mit­tel­fran­ken und Ober­fran­ken fort, wobei er sämt­li­che Anhal­te­si­gna­le und ‑maß­nah­men der inzwi­schen zahl­rei­chen Poli­zei­fahr­zeu­ge miss­ach­te­te. Nach der­zei­ti­gem Ermitt­lungs­stand wur­den fünf Per­so­nen ver­letzt sowie eini­ge Strei­fen­wa­gen und wei­te­re Fahr­zeu­ge beschä­digt. Der Gesamt­sach­scha­den geht in den sechs­stel­li­gen Eurobereich.

Bei Unter­sie­mau, im ober­frän­ki­schen Land­kreis Coburg, konn­te die Besat­zung eines zwi­schen­zeit­lich ein­ge­trof­fe­nen Poli­zei­hub­schrau­bers den Fah­rer durch geziel­ten Ein­satz des Schein­wer­fers blen­den und damit zum Anhal­ten zwin­gen. Sogleich nah­men die Strei­fen­be­am­ten den 38-jäh­ri­gen Fah­rer fest, nach­dem sie das Fen­ster auf der Bei­fah­rer­sei­te des Füh­rer­hau­ses ein­ge­schla­gen und den Mann ins Freie gebracht hat­ten. Wie sich her­aus­stell­te, stand der Mann unter dem Ein­fluss von Betäubungsmitteln.

Die Beam­ten stell­ten das Last­wa­gen­ge­spann, bela­den mit Maschi­nen­tei­len, sowie den Füh­rer­schein des Man­nes sicher und lie­ßen eine Blut­ent­nah­me durch­füh­ren. Die Staats­an­walt­schaft ord­ne­te zudem die Hin­zu­zie­hung eines Ver­kehrs­sach­ver­stän­di­gen an.

Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen über­nahm das Fach­kom­mis­sa­ri­at der Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg zusam­men mit der Cobur­ger Staats­an­walt­schaft. Am Mitt­woch­nach­mit­tag erging durch das Amts­ge­richt Kro­nach auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Haft­be­fehl unter ande­rem wegen ver­such­ten Mor­des in vier Fäl­len und ver­such­ten Tot­schlags gegen den Beschul­dig­ten. Beam­te brach­ten ihn anschlie­ßend in eine Justizvollzugsanstalt.

Per­so­nen, die durch die Fahr­wei­se des Last­wa­gen­fah­rers gefähr­det wur­den oder sonst sach­dien­li­che Anga­ben machen kön­nen, wer­den gebe­ten, sich mit der Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg unter der Tel.-Nr. 09561/645–0 in Ver­bin­dung zu setzen.