Stadt Forch­heim: Lärm­ak­ti­ons­plan des Eisen­bahn-Bun­des­am­tes, Teil 2

Die Stadt Forch­heim weist dar­auf hin, dass das Eisen­bahn-Bun­des­amt sei­ne Erstel­lung eines Lärm­ak­ti­ons­pla­nes für alle Haupt­ei­sen­bahn­strecken des Bun­des unter Betei­li­gung der Öffent­lich­keit fort­setzt. Die Stadt Forch­heim weist des Wei­te­ren dar­auf hin, dass die­ser Lärm­ak­ti­ons­plan kei­nen Rechts­an­spruch für Lärm­schutz­maß­nah­men beinhal­tet und auch nichts mit dem aktu­el­len Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren ICE-Aus­bau im Stadt­ge­biet Forch­heim zu tun hat.

In einer Mit­tei­lung des Eisen­bahn-Bun­des­am­tes heißt es, dass Teil A des Lärm­ak­ti­ons­pla­nes unter Betei­li­gung der Öffent­lich­keit fer­tig­ge­stellt sei. Ins­ge­samt sei­en in der ersten Pha­se ca. 38.000 Betei­li­gun­gen ein­ge­gan­gen. Das Doku­ment ist im Inter­net über die Infor­ma­ti­ons- und Betei­li­gungs­platt­form www​.laer​m​ak​ti​ons​pla​nung​-schie​ne​.de erreich­bar oder direkt unter dem fol­gen­den Link abruf­bar: www​.eba​.bund​.de/​lap
Auf Wunsch ist es auch in gedruck­ter Form erhältlich.

Am 24. Janu­ar begin­ne die zwei­te Pha­se der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung, bis zum 7. März sol­le die Öffent­lich­keit die Gele­gen­heit haben, sich an der Über­prü­fung des Lärm­ak­ti­ons­pla­nes Teil A zu betei­li­gen. Der dar­aus her­vor­ge­hen­de Lärm­ak­ti­ons­plan Teil B wer­de Mit­te des Jah­res 2018 ver­öf­fent­licht. Teil A und Teil B erge­ben zusam­men den Lärm­ak­ti­ons­plan für die Haupt­ei­sen­bahn­strecken. Um eine mög­lichst brei­te Betei­li­gung zu erhal­ten, bit­tet das Eisen­bahn-Bun­des­amt aus­drück­lich um die Wei­ter­lei­tung die­ser Information.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung fin­det laut Eisen­bahn-Bun­des­amt in zwei zeit­lich getrenn­ten Pha­sen statt. Das Eisen­bahn-Bun­des­amt bie­tet hier­zu eine Infor­ma­ti­ons- und Betei­li­gungs­platt­form im Inter­net an, die über die fol­gen­de Adres­se erreich­bar ist: www​.laer​m​ak​ti​ons​pla​nung​-schie​ne​.de. Ab dem 24. Janu­ar bis zum 7. März besteht die Mög­lich­keit, über eine ent­spre­chen­de Anwen­dung auf der Infor­ma­ti­ons­platt­form an der 2. Pha­se der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung mitzuwirken.

Alter­na­tiv hier­zu kön­nen Betei­li­gun­gen auch per Post an das Eisen­bahn-Bun­des­amt, Lärm­ak­ti­ons­pla­nung, Hei­ne­mann­stra­ße 6, 53175 Bonn geschickt wer­den. Der vom Eisen­bahn- Bun­des­amt hier­für vor­be­rei­te­te Fra­ge­bo­gen kann über die ange­ge­be­ne Inter­net­adres­se her­un­ter­ge­la­den oder posta­lisch über oben­ste­hen­de Adres­se ange­for­dert werden.

Hin­ter­grün­de und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Unter Betei­li­gung der Öffent­lich­keit erstellt das Eisen­bahn-Bun­des­amt alle fünf Jah­re einen Lärm­ak­ti­ons­plan für die Haupt­ei­sen­bahn­strecken des Bun­des. Ziel der Lärm­ak­ti­ons­pla­nung ist die Rege­lung von Lärm­pro­ble­men und Lärm­aus­wir­kun­gen. Eine Haupt­ei­sen­bahn­strecke ist ein Schie­nen­weg mit einem Ver­kehrs­auf­kom­men von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetz­li­chen Rege­lun­gen fin­den sich in § 47 lit. a‑f Bun­des-Immis­si­ons­schutz­ge­setz (BImSchG).