Fast 90 Pro­zent der Öko­lo­gi­schen Vor­rang­flä­chen nutzlos

„Land­wirt­schaft muss end­lich Bei­trag gegen Arten­ster­ben leisten“

Gree­ning ist nicht wirk­lich grün – Nach­bes­se­rung drin­gend erforderlich

Öko­lo­gi­sche Vor­rang­flä­chen (ÖVF) sol­len eigent­lich mit­hel­fen, den galop­pie­ren­den Arten­schwund auf­zu­hal­ten. Kon­ven­tio­nel­le land­wirt­schaft­li­che Betrie­be mit mehr als 15 Hekt­ar Acker­land sind des­halb ver­pflich­tet, min­de­stens fünf Pro­zent ihrer Flä­che als sol­che bereit­zu­stel­len. Somit soll die Arten­viel­falt in der Agrar­land­schaft wie­der erhöht wer­den. Eine inter­na­tio­na­le Stu­die* kommt nun aber zum dem Schluss, dass der Großs­teil der Maß­nah­men kei­nen posi­ti­ven öko­lo­gi­schen Effekt hat und für die Arten­viel­falt völ­lig bedeu­tungs­los ist. „Von den ins­ge­samt zehn mög­li­chen Maß­nah­men haben ledig­lich Land­schafts­ele­men­te, Blüh­strei­fen und Bra­chen einen Nut­zen für die Natur. Die­se drei Maß­nah­men wer­den aber ledig­lich auf 14 Pro­zent der öko­lo­gi­schen Vor­rang­flä­chen in Bay­ern umge­setzt“, so LBV-Land­wirt­schafts­exper­te Mat­thi­as Luy. Dabei haben öko­lo­gi­sche Vor­rang­flä­chen ein hohes Poten­zi­al. Im Zuge der am Sams­tag in Ber­lin statt­fin­den­den Demon­stra­ti­on „Wir haben Agrar­in­du­strie satt“ for­dert der LBV des­halb: „Wir brau­chen ein neu­es För­der­sy­stem, bei dem Land­wir­te Prä­mi­en nur für ech­te Umwelt­lei­stun­gen erhal­ten. Nur so kön­nen wir die gewal­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen zur Ret­tung der Bio­di­ver­si­tät und zum Kli­ma­schutz bewäl­ti­gen. Das in Bay­ern prak­ti­zier­te Gree­ning ist untaug­lich und muss drin­gend ver­bes­sert wer­den“, so Dr. Nor­bert Schäf­fer, Vor­sit­zen­der des LBV.

Eine inter­na­tio­na­le For­scher­grup­pe hat den Nut­zen öko­lo­gi­scher Vor­rang­flä­chen in der EU unter­sucht. Das Ergeb­nis ist ernüch­ternd. Ledig­lich drei der ins­ge­samt zehn zur Aus­wahl ste­hen­den Maß­nah­men haben tat­säch­lich einen posi­ti­ven öko­lo­gi­schen Effekt. Die­se sind Land­schafts­ele­men­te, Blüh­strei­fen und Bra­chen. Sie wer­den von den baye­ri­schen Land­wir­ten auf 14 Pro­zent der öko­lo­gi­schen Vor­rang­flä­chen ein­ge­setzt, wobei knapp 13 Pro­zent auf Brach­flä­chen ent­fal­len. „Die abso­lut domi­nan­te Maß­nah­me, die auf 72 Pro­zent der öko­lo­gi­schen Vor­rang­flä­chen umge­setzt wird, ist jedoch der Anbau von Zwi­schen­früch­ten oder Unter­saa­ten, wie zum Bei­spiel die Gras­un­ter­saat bei Mais. Die­se Maß­nah­me ist aber für den Erhalt der Arten­viel­falt völ­lig bedeu­tungs­los“, erklärt Luy.

Der LBV weist wei­ter dar­auf hin, dass Feld­rän­der oder Puf­fer­strei­fen nur mit einer blü­ten­rei­chen Kraut­ve­ge­ta­ti­on durch Selbst­be­grü­nung oder Ansaat von Blüh­mi­schun­gen einen Nut­zen für die Natur haben. „Die zuge­las­se­ne Ein­saat mit Gras ist für die Arten­viel­falt bedeu­tungs­los“, so Luy. Auch die Ver­pflich­tung min­de­stens ein­mal jähr­lich den Auf­wuchs zu zer­klei­nern ist kri­tisch zu sehen. „Der Auf­wuchs darf bereits im Juli gemäht wer­den. Gera­de im Som­mer ist der posi­ti­ve Effekt jedoch am Größ­ten, wenn Blü­ten, Bie­nen und vie­le ande­re Insek­ten Hoch­sai­son haben. Wer dann den Auf­wuchs zer­klei­nert, macht aus sei­ner eigent­lich wert­vol­len Maß­nah­me eine öko­lo­gi­sche Fal­le“, erklärt der Exper­te. Ein wei­te­rer Kri­tik­punkt ist der ab ersten August zuläs­si­ge Anbau einer Win­ter­kul­tur mit dem erlaub­ten Ein­satz von Pflan­zen­schutz­mit­teln und Dün­ger. Das müh­sam erkämpf­te Ver­bot auf den ÖVF gilt also nur für 7 Mona­te im Jahr.

Der LBV steht mit sei­ner Kri­tik nicht allei­ne. Denn das Gree­ning (bestehend aus Anrei­che­rung der Frucht­fol­ge, Erhalt von Dau­er­grün­land und ÖVF) im Rah­men der EU-Agrar­för­de­rung soll­te eigent­lich einen wesent­li­chen Bei­trag zum Stopp des Rück­gangs der Arten­viel­falt lei­sten. „Die Erwar­tun­gen an das Gree­ning wer­den nach gegen­wär­ti­gem Kennt­nis­stand nicht erfüllt: Die Öko­lo­gi­schen Vor­rang­flä­chen ent­fal­ten kaum Mehr­wert für die Bio­di­ver­si­tät und gestal­ten sich in hohem Maße inef­fi­zi­ent“, stell­te das Bun­des­amt für Natur­schutz in sei­nem Agrar-Report vom Juni 2017 fest. Der Euro­päi­sche Rech­nungs­hof bestä­tig­te die­se Ein­schät­zung in einem Son­der­be­richt vom Dezem­ber 2017. Dem­zu­fol­ge wird das Gree­ning so, wie es der­zeit umge­setzt wird, wohl kaum signi­fi­kant zur Ver­bes­se­rung der Umwelt- und Kli­ma­lei­stung der Gemein­sa­men Euro­päi­schen Agrar­po­li­tik beitragen.

Aus Sicht der baye­ri­schen Natur­schüt­zer dür­fen Öko­lo­gi­schen Vor­rang­flä­chen nur die­je­ni­gen Flä­chen­ty­pen sein, die einen tat­säch­li­chen Bei­trag zum Erhalt der bio­lo­gi­schen Viel­falt sowie zum Wasser‑, Kli­ma- und Boden­schutz lei­sten. Spä­te­stens in der näch­sten Agrar­för­der­pe­ri­ode ab 2021 müs­sen die Wei­chen ent­spre­chend gestellt wer­den, denn wenn nicht bald wir­kungs­vol­le Instru­men­te zum Tra­gen kom­men, wer­den wir uns wohl in wei­ten Land­stri­chen auf Dau­er von Arten wie Reb­huhn, Schwal­ben­schwanz oder Venus­spie­gel ver­ab­schie­den müssen.

For­de­run­gen des LBV für die Anla­ge und Pfle­ge von ÖVF:

  • Der Umfang von öko­lo­gi­schen Vor­rang­flä­chen soll­te min­de­stens 7–10% der Acker­flä­che eines land­wirt­schaft­li­chen Betrie­bes einnehmen.
  • Die idea­le Stand­zeit von Brach- und Blüh­flä­chen beträgt 5–7 Jahre.
  • Blüh­flä­chen, Säu­me und (Bunt-)Brachen soll­ten gestaf­felt bewirt­schaf­tet wer­den, das heißt alter­nie­rend wird ein­mal jähr­lich die Hälf­te des Saums gemäht.
  • Strei­fen­för­mi­ge ÖVF soll­ten eine Brei­te von min­de­stens 5 Metern auf­wei­sen um den ver­schie­de­nen Insek­ten- und Vogel­ar­ten aus­rei­chend Lebens­raum zu bie­ten und nicht zur Präda­to­ren­fal­le zu werden.
  • Die Rand- und Saum­strei­fen soll­ten mit grö­ße­ren flä­chi­gen ÖVF in der Land­schaft zu einem Ver­bund ent­wickelt werden.
  • ÖVF dür­fen nicht mit Pflan­zen­schutz­mit­teln und Dün­gern behan­delt werden.
  • Um einer Ver­fil­zung der Vege­ta­ti­on ent­ge­gen­zu­wir­ken, muss das Mahdgut immer abtrans­por­tiert werden.

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* PE´ER, G. et al. (2017): Adding Some Green to the Gree­ning: Impro­ving the EU´s Eco­lo­gi­cal Focus Are­as for Bio­di­ver­si­ty and Far­mers. – Con­ser­va­ti­on Let­ters 10,

Offen­ber­ger, M. (2018): Euro­päi­sche Stu­die: Bio­di­ver­si­tät pro­fi­tiert kaum von Öko­lo­gi­schen Vor­rang­flä­chen. – ANLie­gen Natur 40/1; www​.anl​.bay​ern​.de/​p​u​b​l​i​k​a​t​i​o​n​e​n​/​a​n​l​i​e​g​e​n​/​m​e​l​d​u​n​g​e​n​/​w​o​r​d​p​r​e​s​s​/​g​r​e​e​n​i​n​g​_​b​i​o​d​iv/.