Lebens­ge­fähr­tin gewürgt und getre­ten – Mann in Haft

Symbolbild Polizei

FORCH­HEIM. Weil er sei­ne 29 Jah­re alte Lebens­ge­fähr­tin am Mitt­woch­abend gewürgt und getre­ten haben soll, sitzt nun ein 42-jäh­ri­ger Forch­hei­mer wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung in Haft.

In der gemein­sa­men Woh­nung in der Eggols­hei­mer Stra­ße kam es zu einer Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen den Lebens­part­nern. Im Ver­lauf des Strei­tes belei­dig­te die Frau offen­sicht­lich ihren Freund, wes­halb er unver­mit­telt die 29-Jäh­ri­ge angriff. Er würg­te sei­ne Freun­din, so dass sie kei­ne Luft mehr bekam. Außer­dem trat er ihr mit den Füßen und Knien gegen den Kopf. Des Wei­te­ren zog der 42-jäh­ri­ge ihr an den Haa­ren und schlug ihren Kopf anschlie­ßend auf den Boden.

Die von Nach­barn alar­mier­te Poli­zei konn­te den Angrei­fer fest­neh­men. Nach sei­ner Fest­nah­me brach­ten die Beam­ten den stark alko­ho­li­sier­ten Täter zur Poli­zei­in­spek­ti­on Forch­heim. Bei dem Trans­port in die Haft­zel­le setz­te sich der Forch­hei­mer gegen die Ein­satz­kräf­te zudem zur Wehr und belei­dig­te die ein­ge­setz­ten Beamten.

Die 29 Jah­re alte Frau erlitt bei dem Angriff schwe­re­re, jedoch nicht lebens­ge­fähr­li­che Ver­let­zun­gen im Bereich des Kop­fes und Hal­ses und kam daher zur Behand­lung in ein Krankenhaus.

Die Kri­mi­nal­po­li­zei Bam­berg hat in enger Abstim­mung mit der Staats­an­walt­schaft die Ermitt­lun­gen gegen den 42-Jäh­ri­gen über­nom­men. Am Don­ners­tag erging gegen den Beschul­dig­ten durch den Ermitt­lungs­rich­ter Haft­be­fehl wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung. Die Staats­an­walt­schaft hat­te Haft­be­fehl wegen ver­such­ten Tot­schlags bean­tragt. Der Beschul­dig­te wur­de in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt eingeliefert.