Stadt Bay­reuth sucht Kan­di­da­ten für das Ehren­amt eines Schöffen

Die Stadt Bay­reuth muss wie­der eine Vor­schlags­li­ste der Haupt- und Hilfs­schöf­fen für die Straf­kam­mern des Land­ge­richts Bay­reuth und die Schöf­fen­ge­rich­te des Amts­ge­richts Bay­reuth auf­stel­len und dem Gericht vor­le­gen. Die­se Liste soll 93 Namen von Per­so­nen ent­hal­ten, die für das Ehren­amt eines Schöf­fen geeig­net sind. Inter­es­sier­te Per­so­nen wer­den gebe­ten, sich bis spä­te­stens zum 1. März beim Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, zu mel­den. Bewer­bungs­bö­gen sind dort im 3. Stock (Zim­mer 304) erhält­lich. Spä­ter ein­ge­hen­de Mel­dun­gen kön­nen aus Ter­min­grün­den lei­der nicht mehr berück­sich­tigt werden.

Das ver­ant­wor­tungs­vol­le Amt ver­langt in hohem Maße Unpar­tei­lich­keit, Selbst­stän­dig­keit und Urteils­rei­fe, aber auch gei­sti­ge Beweg­lich­keit und auf­grund des anstren­gen­den Sit­zungs­dien­stes eine ent­spre­chen­de kör­per­li­che Eig­nung. Inter­es­sen­ten müs­sen unter ande­rem die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit besit­zen und die deut­sche Spra­che in aus­rei­chen­dem Maße beherr­schen. Sie dür­fen zum 1. Sep­tem­ber 2019 nicht unter 25 Jah­re und nicht über 70 Jah­re alt sein und müs­sen ihren Wohn­sitz in Bay­reuth haben. Schöf­fen wird ein Ver­dienst­aus­fall- und eine Auf­wands­ent­schä­di­gung gezahlt, nicht jedoch eine Ver­gü­tung, da es sich um ein Ehren­amt handelt.