Pres­se­infor­ma­ti­on der Stadt Eber­mann­stadt vom 29.12.2017

zur Neu­be­rech­nung der Abwas­ser­ge­büh­ren 2018–2021 und zur Not­wen­dig­keit der Erhe­bung von Verbesserungsbeiträgen 

Die Stadt Eber­mann­stadt senkt zum 1. Janu­ar die Abwas­ser­ge­büh­ren deut­lich. In den Bür­ger­ver­samm­lun­gen 2017 wur­de ande­rer­seits die Erhe­bung von Bei­trä­gen für die Ver­bes­se­rung der Klär­an­la­ge ange­kün­digt. Aus der Bür­ger­schaft gibt es nun Anfra­gen, war­um bei­de Maß­nah­men nötig sind. Um hier Klar­heit zu schaf­fen, stellt die Stadt Eber­mann­stadt fol­gen­de Infor­ma­tio­nen zur Verfügung:

  1. Die Abwas­ser­ein­rich­tun­gen müs­sen kosten­deckend arbeiten.

Des­halb wer­den von allen Nut­zern ent­spre­chend dem Was­ser­ver­brauch Gebüh­ren ver­langt. Bei­trä­ge kön­nen die Gemein­den dann erhe­ben, wenn sie Ver­bes­se­rungs­maß­nah­men vor­neh­men, die grö­ße­re Inve­sti­tio­nen ver­lan­gen, z.B. Kanal­bau oder Erwei­te­rung der Kläranlage.

  1. Eber­mann­stadt muss im neu­en Jahr Ver­bes­se­rungs­bei­trä­ge erheben.

Inve­sti­tio­nen in die Abwas­ser­be­sei­ti­gung kön­nen prin­zi­pi­ell auch über Gebüh­ren finan­ziert wer­den. Die Kosten dafür müss­ten aber von der Gemein­de vor­ge­streckt wer­den und kämen dann über einen Zeit­raum von 25–40 Jah­ren wie­der her­ein. Dies ist aber nur mög­lich, wenn eine Gemein­de die nöti­gen Mit­tel hat. Eber­mann­stadt ist als Kon­so­li­die­rungs­ge­mein­de dazu nicht in der Lage.

  1. Eber­mann­stadt muss­te die Abwas­ser­ge­büh­ren sen­ken, weil sie im ver­gan­ge­nen Kal­ku­la­ti­ons­zeit­raum zu hoch ange­setzt wurden.

Die Vor­ge­hens­wei­se bei der Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on ist im KAG (Kom­mu­na­len Abga­ben­ge­setz) bay­ern­weit gere­gelt. Die Abwas­ser­ge­büh­ren müs­sen stets für einen Zeit­raum von vier Jah­ren im Vor­aus kal­ku­liert wer­den. Dies fin­det gegen­wär­tig für die Jah­re 2018–2021 statt. In die­sem Zusam­men­hang fand auch eine Über­prü­fung der ver­gan­ge­nen Jah­re durch ein exter­nes Büro statt. Dabei wur­de fest­ge­stellt, dass die Gebüh­ren­zah­ler in den letz­ten Jah­ren rund 1.4 Euro zu viel gezahlt haben.

  1. Die über­höh­ten Gebüh­ren seit 2014 beru­hen auf Ent­schei­dun­gen aus dem Jahr 2011.

Damals wur­de eine Erwei­te­rung der Klär­an­la­ge vor­ge­nom­men. Der Abschrei­bungs­zeit­raum hier­für wur­de vom dama­li­gen Stadt­rat mit 6,5 Jah­ren viel zu kurz ange­setzt. Tat­säch­lich han­delt es sich bei den Bau­wer­ken um lang­le­bi­ge Anla­ge­gü­ter, deren Abschrei­bungs­frist wenig­stens 25–30 Jah­re beträgt, wie der über­ört­li­che Prü­fungs­ver­band fest­ge­stellt hat. Hät­te man dies berück­sich­tigt, wären die Abwas­ser­ge­büh­ren wesent­lich gerin­ger aus­ge­fal­len, aller­dings auch die Ein­nah­men für die Stadt Eber­mann­stadt. Die Grund­la­gen­er­mitt­lung zur Gebüh­ren­be­rech­nung des Jah­res 2011 war also feh­ler­haft. Eine Neu­fest­set­zung im Jahr 2013 betraf nur sach­li­che Berich­ti­gun­gen, änder­te aber an den Berech­nungs­grund­la­gen nichts.

  1. Bei der Gebüh­ren­fest­set­zung waren Rück­la­gen nicht vor­ge­se­hen. Es wur­den auch kei­ne gebildet.

Seit dem Jahr 2000 kön­nen die Gemein­den Rück­la­gen bil­den. Deren Berech­nung muss in der Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on als Aus­ga­be­po­sten ver­an­schlagt sein. Nur dann han­delt es sich um Rück­la­gen, die für zukünf­ti­ge Inve­sti­tio­nen (z.B. in den Orts­tei­len) genutzt wer­den kön­nen. Tat­sa­che ist: Weder in der Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on 2011 noch in 2013 wur­den sol­che Rück­la­gen vor­ge­se­hen. Auch in den Stadt­rats­be­schlüs­sen fin­det sich kein ent­spre­chen­der Hin­weis. Somit wur­den kei­ner­lei Rück­la­gen ange­sam­melt. Die über­höh­ten Gebüh­ren­ein­nah­men wur­den viel­mehr, wie beschlos­sen, in den all­ge­mei­nen Haus­halt ein­ge­stellt und auch ausgegeben.

  1. Gebüh­ren­ein­nah­men, die nicht für die Abwas­ser­be­sei­ti­gung aus­ge­ge­ben wur­den, müs­sen den Gebüh­ren­zah­lern rück­erstat­tet werden.

Die über­höh­ten Ein­nah­men von 1,4 Mil­lio­nen Euro wer­den gemäß KAG als Gut­ha­ben in die neue Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on 2018/2021 über­tra­gen und den Gebüh­ren­zah­lern gut­ge­schrie­ben. Dies geschieht zum einen durch die Sen­kung der Abwas­ser­ge­büh­ren. Zum andern hat der Stadt­rat am 20.11.2017 beschlos­sen, dass von nun an Rück­la­gen gebil­det wer­den, die u.a. der Finan­zie­rung kom­men­der Inve­sti­tio­nen die­nen. Die­se sind ange­sichts der nun­mehr anste­hen­den Kanal­bau­maß­nah­men auch drin­gend nötig. Da sie dazu bei­tra­gen kön­nen, kom­men­de Ver­bes­se­rungs­bei­trä­ge zu redu­zie­ren, sind sie auch bürgerfreundlich.

  1. Die Rück­erstat­tung ist not­wen­dig – aber auch ein Pro­blem für den städ­ti­schen Haushalt.

Da die zu viel ein­ge­nom­me­nen Gebüh­ren ja aus­ge­ge­ben sind, muss das Geld aus den lau­fen­den Ein­nah­men der Stadt Eber­mann­stadt genom­men wer­den. Es fehlt also für die Finan­zie­rung ande­rer Vor­ha­ben und Pflicht­auf­ga­ben. Auch wenn es gelang, die Pro-Kopf-Ver­schul­dung deut­lich zu sen­ken, ist die Haus­halts­la­ge in Eber­mann­stadt wei­ter ange­spannt. In die­ser Situa­ti­on wird es nicht mög­lich sein, kom­men­de Ver­bes­se­run­gen der Abwas­ser­ein­rich­tun­gen über Gebüh­ren zu finan­zie­ren. Die Stadt müss­te das Geld für die Maß­nah­men über einen lan­gen Zeit­raum vor­strecken. Die­ses Geld ist aber, wie schon gesagt, ganz ein­fach nicht vor­han­den. Eine even­tu­el­le Kre­dit­auf­nah­me wür­de, wie bereits durch das Land­rats­amt Forch­heim mit­ge­teilt, nicht geneh­migt wer­den. Es gilt näm­lich der Haus­halts­grund­satz: Bei­trags- vor Kreditfinanzierung.