GAL Bam­berg zum Ärz­te­haus: „Son­der­flä­chen für älte­re Men­schen und Mobi­li­täts­ein­ge­schränk­te sind möglich“

Die GAL for­der­te Maß­nah­men zur Erhö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit für schwä­che­re Verkehrsteilnehmer*innen vor dem Ärz­te­haus an der Hain­stra­ße. Nach­dem sich die im Ärz­te­haus nie­der­ge­las­se­nen Fach­ärz­te über ihren Anwalt gegen die gefor­der­ten Maß­nah­men posi­tio­niert haben, möch­te die GAL Bam­berg eini­ge Din­ge richtigstellen.

Fahr­zeu­ge, die unrecht­mä­ßig auf dem Geh­weg par­ken, zwin­gen Zufuß­ge­hen­de mit Kin­der­wa­gen und Rollstuhlfahrer*innen teils zum Aus­wei­chen auf die Stra­ße. Um die­se Gefahr künf­tig zu ver­rin­gern, for­der­te die GAL Pol­ler oder Absper­run­gen am Rand des Bür­ger­steigs – ins­be­son­de­re vor dem Ärz­te­haus. Die Fach­ärz­te argu­men­tier­ten indes, das Par­ken auf dem Geh­weg sei gera­de für älte­re Pati­en­ten und Trans­port­fahr­zeu­ge, etwa vom Roten Kreuz, relevant.

Die GAL hält dage­gen: Für älte­re und mobi­li­täts­ein­ge­schränk­te Men­schen ist genau­so wie für Sani­täts­dien­ste die Aus­wei­sung von Son­der­park­flä­chen mög­lich. Die­se sind jedoch so zu gestal­ten, dass sie weder den Geh­weg nut­zen­de Men­schen, noch den Bus­ver­kehr behin­dern – was fern­ab des Kur­ven­be­reichs pro­blem­los mög­lich ist. Der Ein­schät­zung, dass nur man­che Besu­cher ihr Fahr­zeug dort auf dem Geh­weg abstel­len, wider­spricht das der GAL Bam­berg vor­lie­gen­de Bild­ma­te­ri­al – ange­fer­tigt von Kund*innen des Ärz­te­hau­ses. Es han­delt sich hier viel­mehr um ein flä­chen­decken­des Pro­blem wäh­rend der gesam­ten Geschäfts­zei­ten. Die wenig­sten Falschparker*innen schei­nen dabei recht­fer­ti­gen­de kör­per­li­che Ein­schrän­kun­gen aufzuweisen.

Die zitier­ten kur­zen Erle­di­gun­gen sol­len selbst­ver­ständ­lich wei­ter­hin mög­lich sein. Die GAL ver­weist aller­dings auf die ein­deu­ti­ge Rechts­la­ge: Das vor der Hainapo­the­ke gel­ten­de ein­ge­schränk­te Hal­te­ver­bot bezieht sich auf den Fahr­bahn­rand, der Bür­ger­steig ist sowohl für kur­zes Hal­ten als auch Par­ken tabu. Dar­über hin­aus befin­det sich in unmit­tel­ba­rer Nach­bar­schaft ein Direkt­zu­gang zum Park­haus in der Schüt­zen­stra­ße. Die Kund*innen des Ärz­te­hau­ses wür­den sich über eine Park­ko­sten­rück­erstat­tung sicher­lich freuen.

Die GAL wird im neu­en Jahr das Gespräch mit den im Ärz­te­haus nie­der­ge­las­se­nen Fach­ärz­ten suchen und die Eru­ie­rung eines gemein­sa­men Lösungs­an­sat­zes anbieten.