Land­rats­amt Bay­reuth benö­tigt Miet­an­ge­bo­te für aner­kann­te Asylbewerber

Aner­kann­te Asyl­be­wer­ber benö­ti­gen drin­gend Woh­nun­gen. Nach­dem sie den Aner­ken­nungs­be­scheid erhal­ten haben, müs­sen sie bald­mög­lichst aus den staat­li­chen Unter­künf­ten (Gemein­schafts­un­ter­künf­te oder dezen­tra­le Unter­künf­te) aus­zie­hen. Das Land­rats­amt Bay­reuth hilft zusam­men mit den ehren­amt­li­chen Hel­fer­krei­sen vor Ort bei der Woh­nungs­ver­mitt­lung und braucht dazu drin­gend Mietangebote.

Das Ange­bot von Woh­nun­gen in den Städ­ten, Märk­ten und Gemein­den ist ein wich­ti­ger Bau­stein zur Inte­gra­ti­on von Asyl­be­rech­tig­ten. Das Land­rats­amt bit­tet dar­um, durch ein eige­nes Miet­an­ge­bot mit­zu­hel­fen, die Inte­gra­ti­on zu ermöglichen.

Nähe­res erfah­ren Sie auf der Home­page des Land­krei­ses Bay­reuth unter „Miet­an­ge­bo­te für Asyl­be­wer­ber“. Hier haben sie auch direk­ten Zugriff zum „For­mu­lar Mietangebote“.