GAL Bam­berg: „Sozi­al­woh­nun­gen und Lasten­fahr­rä­der fördern“

Grü­ne wol­len die Stell­platz­pflicht redu­zie­ren, wenn Sozi­al­woh­nun­gen gebaut und Lasten­fahr­rä­der bereit gestellt werden

Wie viel Auto braucht der Mensch? Die­se Fra­ge steht der­zeit auf dem Prüf­stand im Rat­haus, die eine Richt­li­nie zur kom­mu­na­len Stell­platz­sat­zung erar­bei­tet. Der­zeit muss ein Bau­trä­ger eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses bei­spiels­wei­se für Woh­nun­gen unter 90 qm einen Stell­platz, für grö­ße­re Woh­nun­gen zwei Stell­plät­ze nachweisen.

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen soll die­se Stell­platz­pflicht nach Vor­schlag der Stadt­ver­wal­tung redu­ziert wer­den, so etwa bei nahe gele­ge­nen Bus­hal­te­stel­len, bei über­dach­ten Fahr­rad­ab­stell­an­la­gen oder Car-Sha­ring-Ange­bo­ten. Die vor­ge­se­he­ne Begün­sti­gung für öffent­lich geför­der­ten Woh­nungs­bau (Redu­zie­rung auf 80% der Norm) geht GAL-Stadt­rä­tin Ursu­la Sowa hin­ge­gen nicht weit genug. Mit einem Antrag will sie errei­chen, dass gezielt Sozi­al­woh­nun­gen geför­dert wer­den, die im Bereich der „Kosen der Unter­kunft“ lie­gen, also sol­che Woh­nun­gen, die von HartzIV-Empfänger*innen bewohnt wer­den können.

Ursu­la Sowa: „Gera­de die­se Men­schen haben in der Regel kein eige­nes Auto, brau­chen also kei­nen Stell­platz! Oft genug, so auch bei der Stadt­bau GmbH, wer­den aber sol­che Sozi­al­woh­nun­gen nur zusam­men mit einem Tief­ga­ra­gen­stell­platz ver­mie­tet. Und die­se Kosten wer­den vom Job­cen­ter nicht über­nom­men, die Betrof­fe­nen müs­sen sich das dann buch­stäb­lich vom Mun­de abspa­ren.“ Das fin­det die GAL-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de para­dox und schlägt des­halb vor, die Stell­platz­pflicht für Sozi­al­woh­nun­gen auf 50% zu redu­zie­ren. „Wenn man bedenkt, dass der Bau eines Tief­ga­ra­gen­plat­zes 20.000 bis 40.000 Euro kostet, wür­de das den Bau von Sozi­al­woh­nun­gen merk­lich ver­gün­sti­gen“, rech­net sie vor. „Gera­de unse­re Stadt­bau wür­de davon pro­fi­tie­ren und könn­te ihrer Auf­ga­be, sozia­len Wohn­raum zu schaf­fen, bes­ser nach­kom­men“, ergänzt sie mit Blick auf Ula­nen­park und Eberth-Gelände.

Neben der För­de­rung von sozia­lem Woh­nungs­bau bringt GAL-Vor­stands­mit­glied Jonas Glü­sen­kamp noch eine wei­te­re Idee in die Richt­li­ni­en-Dis­kus­si­on ein, die sich an Car-Sha­ring anschließt. Die Stadt­ver­wal­tung sieht in ihrem Ent­wurf eine Stell­platz­re­du­zie­rung vor, wenn der Bau­trä­ger Car-Sha­ring-Ange­bo­te nach­weist. „War­um nur das Tei­len von moto­ri­sier­ten Fahr­zeu­gen för­dern?“, fragt nun Glü­sen­kamp. „Eine ange­mes­se­ne Ermä­ßi­gung soll­te auch dort mög­lich sein, wo die Bewohner*innen eines Bau­kom­ple­xes sich Lasten­fahr­rä­der oder Fahr­rad­an­hän­ger teilen.“