Nach Laden­dieb­stahl direkt zu Haft- und Geld­stra­fe verurteilt

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

But­ten­heim. Am Mon­tag ende­te der Laden­dieb­stahl von zwei Män­nern bereits am näch­sten Tag in der Haupt­ver­hand­lung vor dem Amts­ge­richt Bam­berg. In einem Geträn­ke­markt in But­ten­heim ent­wen­de­ten sie Spi­ri­tuo­sen im Wert von 75 Euro. Unmit­tel­bar nach ihrer Fest­nah­me wur­den sie tags dar­auf im beschleu­nig­ten Ver­fah­ren ver­ur­teilt. Der jün­ge­re Beschul­dig­te erhielt eine Haft­stra­fe von zwei Mona­ten ohne Bewäh­rung Der zwei­te Beschul­dig­te erhielt eine Geld­stra­fe. Die Sach­be­ar­bei­tung erfolg­te durch Ermitt­ler der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land in enger Abstim­mung mit der Staats­an­walt­schaft Bamberg.

Den Ange­stell­ten eines Geträn­ke­mark­tes in der Stra­ße „Am Stauch“ fie­len am Mon­tag in der Mit­tags­zeit zwei Män­ner auf, die sich auf­fäl­lig ver­hiel­ten. Die Täter nah­men meh­re­re Fla­schen hoch­pro­zen­ti­ger Spi­ri­tuo­sen aus den Rega­len und steck­ten die­se in ihre mit­ge­führ­ten Taschen.

Die Ver­käu­fer spra­chen die bei­den Män­ner an. Dar­auf­hin kam es mit einem der Täter zu einem kur­zen Hand­ge­men­ge, wobei es ihm gelang ohne zu bezah­len mit der Ware zu flüch­ten. Auch der zwei­te konn­te kurz dar­auf zunächst entkommen.

Das Per­so­nal des Mark­tes ver­stän­dig­te umge­hend über Not­ruf die Poli­zei, teil­te die Flucht­rich­tung und eine Täter­be­schrei­bung mit und nahm die Ver­fol­gung der Män­ner auf. Eine sofort ein­ge­lei­te­te Fahn­dung mit allen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Strei­fen­fahr­zeu­gen brach­te ca. 30 Minu­ten spä­ter den gewünsch­ten Erfolg.

Durch eine Zivil­strei­fe konn­te im Wohn­ge­biet in Alten­dorf einer der Täter erkannt und fest­ge­nom­men wer­den. Es han­delt sich bei ihm um einen geor­gi­schen Asyl­be­wer­ber aus Bamberg.

Im wei­te­ren Ver­lauf wur­den die fol­gen­den Ermitt­lungs­schrit­te mit der Staats­an­walt­schaft Bam­berg abgesprochen.

Die Beam­ten durch­such­ten in Bam­berg die Woh­nung des fest­ge­nom­me­nen Asyl­be­wer­bers. Ein Lands­mann von ihm konn­te dort als sein Mit­tä­ter iden­ti­fi­ziert und eben­falls fest­ge­nom­men werden.

Die Über­prü­fung der Täter erbrach­te, dass der jün­ge­re der bei­den schon zwei Wochen zuvor wegen Laden­dieb­stahls vom Amts­ge­richt Bam­berg im beschleu­nig­ten Ver­fah­ren zu einer Geld­stra­fe ver­ur­teilt wor­den war. Die­se zeig­te offen­sicht­lich nicht den beab­sich­tig­ten Erfolg. Aus die­sem Grund wur­de er nun­mehr auf Antrag der Staats­an­walt­schaft von der erken­nen­den Rich­te­rin zu einer Frei­heits­stra­fe von zwei Mona­ten ohne Bewäh­rung ver­ur­teilt. Sein Mit­tä­ter erhielt eine Geldstrafe.