Leserbrief: Ständig funkende Wasserzähler in meinem Haus?

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Die bayerische Staatsregierung plant mit einem Gesetzentwurf vom 28.9.2017 einen deutlichen Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte der Bürger. Durch die geplante Änderung der bayerischen Gemeindeeordnung soll es Kommunen möglich werden, in jedes Haus auch gegen den erklärten Willen der Verbraucher ständig funkende Wasserzähler (ein Funkimpuls mit nicht unerheblicher Leistung alle 10-16 Sek.!) zwangsweise einzubauen. Bisher hat der Bürger in einer Übergangslösung zum Einbau von Funkwasserzählern ein Widerspruchsrecht.

Zahlreiche Umwelt- und Verbraucherschutzverbände und Vereine haben bereits in Stellungnahmen ihre Bedenken gegen eine solche möglicherweise auch gegen Artikel 13 des Grundgesetzes verstoßende Gesetzesänderung angemeldet. Alle wichtigen Stellungnahmen und Musteranschreiben gegen eine solche Planung sind unter folgendem Link zu finden:
https://www.diagnose-funk.org/funkwasserzaehler-datenschutzgesetz

Frank Herdegen
Igensdorf